Anrechnung der Gasrechnung auf ALG II

  • Ich habe eine Frage, weil ich diese Konstellation noch nicht im WWW gefunden habe und hoffe auf Hilfe von eurer Seite.

    Meine Frau und ich leben getrennt. Sie lebt mit den Kindern in einem kleinen Häuschen (mit Gas-Heizung) zur Miete und bezieht Hartz 4.
    Die Besonderheit ist, dass die Betankung des Gastanks immer durch uns selbst erfolgte. Heizung und Warmwasser wird beides mit Gas betrieben.
    Im Ermittlungsbedarf werden die (tatsächlichen) Heizkosten immer mit 0€ angegeben.
    Vor kurzem habe ich für meine Frau Gas getankt und bezahlt. Plötzlich kommt ein Schreiben mit der Forderung ins Haus geflattert, dass sie das Geld ans Amt zurück zahlen soll. Dabei wurde uns vor Jahren von einem Mitarbeiter gesagt, dass wir gar keinen Zuschuss dafür bekommen, was sich auch mit den angegebenen Heizkosten (0€) decken würde.

    MfG Werner

  • In dem Gebäude dürfte eine Flüssiggasheizung stehen und diese ist meines erachtens nach wie eine Ölheizung zu behandeln. Wenn Gas benötigt wird, ist dies im angemessenen Rahmen vom Jobcenter zu übernehmen. Allerdings muss man hierfür meist mind. drei Angebote vorlegen. Würde die Rechnung beim Jobcenter und falls eine Ablehnung kommt in den Widerspruch gehen.


    Hast du deiner Frau das Geld überwiesen?

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