ALG II - Single zur Bedarfsgemeinschaft

  • Moin an alle User,

    ich (wir) sind im Moment Singles , jedoch ist eine Lebensgemeinschaft geplant!

    Ich habe ein Einkommen, dass über die Grundsicherung hinaus geht, über den Daumen etwa 1.020 Euro, mein Anspruch aufgrund einer Schwerbehinderung beläuft sich auf ca, 900 Euro.

    Meine Partnerin bezieht Grundsicherung und KdU, wir wollen jetzt eine gemeinsame Lebensgemeinschaft bilden.

    Das Jobcenter meinte nun, dass meine Partnerin lediglich die hälftige Miete erhalten würde und keinen Beitrag zum Lebensunterhalt erhält!

    Kann es sein, dass ich jetzt ganz ALLEIN den Lebensunterhalt tragen muss!

    Auf Antworten freue ich mich!

  • Hallo Corinna,

    mein Anspruch als Single inkl. Schwerbehinderung sind mtl. 900 Euro für Grundsicherung inkl. KdU!
    Das weiß ich ziemlich genau, da ich vor einigen Monaten wegen einer OP,
    einen Monat erkrankt war und konnte meinen Nebenjob nicht ausführen!

    Jetzt wurde meiner Partnerin gesagt, sie erhalte nur die hälftige Miete bis max. Grundsicherung plus KdU für eine Bedarfsgemeinschaft!

    Das heißt also mein Einkommmen wird voll auf Grundsicherung für eine Bedarfsgemeinschaft angerechnet!

  • Hallo,

    mein Anspruch als Single inkl. Schwerbehinderung sind mtl. 900 Euro für Grundsicherung inkl. KdU!

    dann müßte die Miete sich auf 484 € belaufen. Was aber nichts mit der Schwerbehinderung zu tun hat.

    Jetzt wurde meiner Partnerin gesagt, sie erhalte nur die hälftige Miete

    Selbstverständlich. Warum sollte denn das Jobcenter die ganze Miete bezahlen?

    Kann es sein, dass ich jetzt ganz ALLEIN den Lebensunterhalt tragen muss!

    D mußt ja nicht ganz allein für den Lebensunterhalt aufkommen, wenn das Jobcenter die Hälfte der Miete übernimmt. Denn auch die Miete gehört zum Lebensunterhalt.

    Das heißt also mein Einkommmen wird voll auf Grundsicherung für eine Bedarfsgemeinschaft angerechnet!

    Du redest die ganze Zeit von Grundsicherung, meinst aber ALG II. Das ist etwas anderes als die Grundsicherung. Anonsten kann das Einkommen von Dir bei Deinem Partner angerechnet werden, wenn Ihr länger als 1 Jahr zusammen wohnt und/oder miteinander wirtschaftet. Wobei ich allerdings auch nicht schlau werde aus Deinen Beschreibungen: im ersten Beitrag von Dir schreibst Du

    Das Jobcenter meinte nun, dass meine Partnerin lediglich die hälftige Miete erhalten würde und keinen Beitrag zum Lebensunterhalt erhält!

    was sich dann im zweiten Beitrag ganz anders liest

    Jetzt wurde meiner Partnerin gesagt, sie erhalte nur die hälftige Miete bis max. Grundsicherung plus KdU für eine Bedarfsgemeinschaft!

    Ist es so wie im ersten Betrag, gilt das im Vorigen Absatz. Wirst Du im 1. Jahr des Zusammenlebens nicht mit berücksichtigt (worauf Deine 2. Aussage hinweist), würde Dein Partner 374 € + Hälfte der angemessenen KdU erhalten.

    Gruß!

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