Guten Tag,
folgende Situation:
Meine Freundin bezieht ALG2, ich bin wiederum Berufstätig.
Wir wohnen seit länger als einem Jahr zusammen und sind vor kurzem im Oktober umgezogen.
Dies haben wir dem Jobcenter gemeldet. Ich habe daraufhin einen ausführlichen Einkommensbescheid für das Jahr 2017 abgegeben mit Angabe aller Nebeneinkünfte, Bonuszahlungen, Urlaubsgeld etc.
Zum eigentlichen Thema:
Das Jobcenter hat die Zahlungen von ALG2 für meine Freundin bis Februar 2018 genehmigt.
Daher haben wir vor einigen Tagen einen Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt und abgegeben.
Da wir länger als 1 Jahr zusammen Wohnen, haben wir unter "Hiervon gehört/gehören X Person/en zu meiner Bedarfsgemeinschaft." die 1 eingetragen.
Der Mensch bei der Annahme hat jedoch gesagt, das er mich im System nicht finde und hat daher meine Unterlagen wieder zurück gegeben. Anscheinend weiß bei diesem verein der eine nicht was der andere macht.
Heute habe ich jedoch einen Brief des Jobcenters erhalten. Man fordert meine Einkommensnachweise für Oktober,November Dezember 2017 als auch für Januar 2018.
Zusätzlich soll ich Kontoauszüge als Nachweis zuschicken.
Folgende Fragen habe ich:
- Bin ich dazu verpflichtet meine Kontoauszüge preis zu geben ? Mein Kontoverlauf geht keiner Behörde etwas an. Kann ich mich hier auf irgendeinen Paragraphen stützen ?
- Ich erhalte ein Einkommen >2000€ netto. Ich gehe davon aus das meine Freundin daher Ihr Jobcentergeld gestrichen bekommt ?! Was würde dies für die weitere Zugehörigkeit zum Jobcenter bedeuten ? Sollten wir kein Geld mehr bekommen, sehe ich nicht ein weshalb wir dort noch zugehörig sein sollten.
- Sollte meine Freundin kein Jobcenter Geld mehr erhalten, müssen wir den Beitrag zur Krankenversicherung den bisher das Jobcenter getragen hat, selbst übernehmen nehme ich an ?
Vielen Dank im Voraus