Hallo
Es klingt für mich schon etwas logisch wenn der SB mir per email mitteilt das die jetzt eingegangene Nachzahlungsforderung für die Nebenkosten aus dem Jahr 2016 nicht übernommen wird.
Aber ist das auch rechtens?
Ich bin in 09.2017 von ALG 1 in 2 übergegangen.
Meine Miete ist zu hoch aber für 6 Monate zahlt die Gemeinde alles ,auch die hohen Nebenkosten.
Danach wird alles auf Norm gestrichen.
Nach wie gesagt 6 Monaten.
Jetzt fliegt bei mir die Nebenkostenabrechnung für 2016 mit Euro 800,- Nachzahlung ein. 8|
Heizkosten Altbau - überwiegend.
Weil ich ja im Moment ALG2 bekomme habe ich diese Abrechnung mit Nachzahlung an meinen SB weitergeleitet mit der Bitte zu prüfen ob ich einen Anspruch auf Übernahme habe.
Ich dachte ,da ja auch die Hohen Vorauszahlungen der Heizkosten aktuell gezahlt werden das auch die Nachforderung übernommen wird.
Abgelehnt - weil ich im Jahr 2016 keine Leistung bekommen habe.
Aber ich habe in 2016 teilweise Alg1 bezogen und meine Miete und NK selber gezahlt.
Hat jemand eine Meinung ob ein Widerspruch Erfolg haben könnte?
Ich habe jetzt erst einmal um einen Ablehnungsbescheid gebeten.
Gruß aus dem Norden Niedersachsens
Jens