Hallo,
Jobcenter will über hohen Betrag von mir zurück aus vor-vorigen BWA (es war nur vorläufiger Bescheid, VORSICHT vor diesen), habe natürlich Widerspruch gemacht. Aber ich musste mich daher auch wider mit ALG2 Regeln befassen.
Ich soll faktisch 100% für 6 Monate rückwirkend sanktioniert werden (Forderung xx auf einmal des JC steht im Raum, die mich finanziell vernichten würde). Auch wenn ich Widerspruch einlegte, ist das momentan wohl wirksam. Daher musste ich mich notgedrungen in vieler Stunden Arbeit, wieder mit den ALG2 Regeln befassen. Dabei sind Fragen zum Thema EGV / Sanktionen aufgetaucht, zu denen ich gerne Informationen von Ihnen hätte.
1) Ist es korrekt, dass man sich gegen Sanktionen nicht mehr mitttels Widerspruch/Klage wehren kann, wenn EGV unterzeichnet wurde? Sollte dem so sein, wurde ich darüber zuvor nicht informiert.
2) Ich zeichnete zuvor diese EGVs immer, da Sie mir verhältnismäßig vorkamen und ich Wert auf gute Zusammenarbeit, ein gutes Verhältnis zu JC Mitarbeitern lege. Solange mir nicht Unrecht angetan wird. Das ist aber nun geschehen, natürlich nicht von Ihrer Abteilung. Aufgrund dessen hat sich mein Gesundheitszustand veschlechtert, Depressionen verschlimmert, Kopfschmerzen, Magenschmerzen, Schlaflosigkeit. Meine Leistungsfähigkeit, auch zur Arbeits - und Auftragssuche, ist erheblich gemindert derzeit.
3) Es wird oft empfohlen, auch von Anwälten, keine EGVs zu unterschreiben. Sondern diese als VA zu bekommen, da man sich dann dagegen wehren kann. Wenn zB. ungerechtfertigte Sanktionen ausgesprochen werden, im Netz finden sich quasi hunderte Beispiele von Menschen, die davon betroffen sind. Das kann ja zu gravierenden Folgen wie finanziellem Ruin, Gesundheitsschäden, Obdachlosigkeit ev. sogar Tod führen.
4) Obwohl meine EGV teilweise okay aussieht, beinhaltet sie doch einige Punkte, die ich lieber abändern möchte. Insbes. sind die Fristen zu knapp (zB. 3 Tage für Bewerbung auf Stellenvorschläge), dann soll nun jeden Monat Bewerbungen nachgewiesen werden. Das erscheint nicht angemessen, es muss ok sein, zB. alle 3 Monate die Liste mit den vorgeschriebenen Bewerbungen einzureichen. Kritisch auch, dass für online und E-Mail Bewerbungen keine Kosten erstattet werden, obwohl diese entstehen durch Strom, Internetkosten, Verschleiß des PCs. Sehr kritisch ist der Punkt, man kann sanktioniert werden, wenn Bewerbungen unverschuldet nicht ankommen. Post kann verloren gehen, die Empfangsfirma verschlampt die Bewerbung und meldet dann dem JC, es hätte keine Bewerbung erhalten, E-Mails können in Spam landen oder aus Versehen gelöscht werden und ich habe keine Möglichkeit mehr nachzuweisen, dass ich mich beworben habe etc. Die EGV sei "bis auf weiteres gültig" lt. Rechtsexperten nicht zulässig und führe zur Ungültigkeit. Weiterhin, Regelungen Ortsabwesenheit wohl ungültig, Verstoß GG. Und noch vieles weitere, alles kann ich nicht aufzählen derzeit.
5) Ich weiß ich hätte mich vor Unterzeichnung informieren sollen und besser prüfen sollen, durch o.g. Forderung xx des JC aber, hatte ich ehrlich gesagt anderes im Kopf. Daher kündige ich die EGV vorsorglich, sollten Sie auch kündigen, senden Sie mir einen VA ersatzweise, aus dem Grund, weil man sich dagegen besser wehren könne. So mein Wissensstand, sollte der falsch sein, berichtigen Sie mich bitte. Oder wir belassen es erstmal auf diesem Stand, solange mir kein Übel daraus entsteht. Sollte in Zukunft eines entstehen, finanziell oder gesundheitlich (zB. Sanktion), berufe ich mich bereits nun im Voraus auf Ungültigkeit des Vertrages, seiner Sittenwidrigkeit. Einen Zwang einen Vertrag zu unterzeichnen, gibt es in Deutschland nicht: Vertragsfreiheit im GG. Sittenwidrige Verträge sind ungültig.
Mit freundlichen Grüßen
spliteffect