Vor 5 Jahren wurde ich nach einer schweren Lungenoperation vom Amtsarzt Jobcenter arbeitsunfähig geschrieben.Durch einen Wohnungswechsel bekam ich einen neuen Fallmanager der nun neue Gutachten fordert und auch Einsicht nehmen will. Er will überprüfen ob ich noch in der Lage bin 3 Std. am Tag zu arbeiten -wenn nicht mich zum Sozialamt weiterleiten,also ein Arbeitsloser weniger.Darf ein Arbeitsvermittler Einsicht in vertrauliche Krankengutachten Einsicht nehmen?
Gruß Martin
Anforderung und Einsicht in Krankengutachten des Fallmanagers vom Jobcenter
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Martin59 -
19. Januar 2018 um 08:05 -
Erledigt
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im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Er will überprüfen ob ich noch in der Lage bin 3 Std. am Tag zu arbeiten
Nehmen wir uns zunächst die Erwerbsfähigkeit vor.§ 8 SGB II
(1) Erwerbsfähig ist, wer
nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande
ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Also hat der Sachbearbeiter hier ein Recht zu das zu überprüfen und er muss es
auch laut Gesetz. Wer nicht erwerbsfähig ist erhält Leistungen nach dem SGB XII.Darf ein Arbeitsvermittler Einsicht in vertrauliche Krankengutachten Einsicht nehmen?
Nein, darf er nicht und muss den ärztlichen Dienst mit der Überprüfung der Erwerbsfähigkeit
beauftragen. Der Sachbearbeiter bekommt nach der Begutachtung nur Teil B des Gutachtens,
sollte so sein. Indem keine Diagnosen stehen sollten, sondern nur, ob erwerbsfähig, wie lange
am Tag, welche Einschränkungen vorhanden sind. Zum Beispiel, nicht lange stehen, nicht viel
laufen, nicht schwer heben, nicht lange sitzen, solche Dinge.Was teilt der Amtsarzt nach der Untersuchung meinem Sachbearbeiter mit?Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat hierfür ein Verfahren entworfen, das sicherstellen soll, dass dem Sachbearbeiter keine Diagnosen o. Ä. übermittelt werden. Zu diesem Zweck wird das Gutachten in zwei Teile (Teil A und Teil B) unterteilt. Ihr Sachbearbeiter erhält ausschließlich den Teil B, aus dem sich nur ergibt, ob und wenn ja wie sich ihre gesundheitliche Situation auf Ihre Erwerbsfähigkeit auswirkt. Teil A mit den Angaben über etwaige Diagnose usw. verbleibt beim Amtsarzt.
Auch im Bereich der Gewährung von Sozialhilfe und Grundsicherung muss das Gesundheitsamt beachten, dass nur die Informationen dem Sozialamt zur Verfügung gestellt werden, die dort wirklich benötigt werden, um über die beantragte Leistung entscheiden zu können. Im Sozialamt arbeiten Verwaltungsexperten – keine Ärzte. Es gilt daher der Grundsatz, dass nur so wenig medizinische Daten wie möglich übermittelt werden dürfen!
Kleiner Tipp: Sie haben das Recht, das vollständige Gutachten einzusehen bzw. die Aushändigung einer Kopie zu verlangen. -
Hallo,
Darf ein Arbeitsvermittler Einsicht in vertrauliche Krankengutachten Einsicht nehmen?
nein. Aber er kann das Gutachten an den zuständigen Amtsarzt mit der Bitte um Neuprüfung weiter leiten.
Gruß!
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Zusätzlicher Hinweis
Zur Einschätzung Ihrer gesundheitlichen Situation stellt die BA den Jobcentern einen
"Gesundheitsfragebogen" zur Verfügung. Dieser ähnelt inhaltlich den Anamnesebögen,
die Sie vielleicht von Ihren Ärzten kennen. Dieser Gesundheitsfragebogen dient dem
Amtsarzt, um eine erste Einschätzung Ihres gesundheitlichen Zustands vorzunehmen.
Aber aufgepasst: Der Gesundheitsfragebogen darf Ihnen zwar von Ihrem Sachbearbeiter
ausgehändigt werden. Aber den ausgefüllten Vordruck darf der Sachbearbeiter nicht
mehr sehen! Verschließen Sie daher den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen in einem
Umschlag und schreiben Sie auf diesen: "Nur vom Ärztlichen Dienst zu öffnen!". Ein
aufmerksames Jobcenter wird Ihnen einen gesonderten Umschlag zur Verfügung stellen.
Mit Arztbriefen, Attesten, Krankenhausentlassungsberichten und ähnlichen Unterlagen
mit medizinischen Daten sollten Sie unbedingt ähnlich verfahren.
Es ist auch möglich die Unterlagen im verschlossenen Umschlag direkt beim
ärztlichen Dienst an der Theke selber abzugeben. -
Hallo genau das habe ich mir auch gedacht obwohl in Wikepedia das nicht ganz klar war -die Rechtslage zweideutig.Bei nicht Mitwirkung werden Sanktionen angedroht.Es handelt sich bei mir nicht nur um ein Gutachten eines Arztes sondern es werden drei.Ich verstehe nicht warum dieser Mann die Gesetze nicht kennt für die er arbeitet.Jetzt habe ich das schwarz auf weiß und weis was ich zu tun hab.Vielen Dank Gruß Martin
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