Miete und Wohnungsgröße mit Neugeborenen

  • Hallo liebe Mitglieder,

    ich bin in der 34. Woche schwanger und wohne momentan in einer 1 Raum Wohnung mit 35m². (Wohnort: Sachsen,Raum Radebeul/Meißen)
    Bei dem Vermieter habe ich auch eine Mindestwohnzeit einzuhalten,die jetzt noch bis Mai 2018 läuft.Errechneter Entbindungstermin ist der 8.3.2018, das heißt im Mai habe ich dann ein 2 Monate altes Baby und könnte ohne Probleme seitens des Vermieters ausziehen.


    Nun mein Anliegen:


    Wie groß (m²) darf eine neue Wohnung mit einem 2 Monate alten Baby sein? Und wie viel darf diese maximal warm Kosten?Und ab wann bekomme ich eigentlich vom Amt das Schreiben wo drin steht,was denn angemessen ist? (Denn dieses schreiben möchte der Vermieter ja immer sehen ehe man ein Expose bekommt,bzw man sich auf Wartelisten setzen lassen kann)


    Ich würde mich da vorab gerne schon etwas erkundigen und umhören wegen Wohnungen,denn viele Vermieter in unserer Stadt haben Wartelisten bis zu 6/7 Monate.
    Leider ist meine Bearbeiterin beim Amt nicht so verständnisvoll und meinte zu mir: " Naja wenn Sie frühestens im Mai raus können,dann brauchen wir uns ja auch erst im Mai über eine neue Wohnung unterhalten"
    Aber die Wohnungssuche dauert ja auch etwas und dann muss man auch die Kündigungsfrist noch einhalten.

    Und ich würde nur ungern länger als bis Mai hier wohnen bleiben, denn der Platz in einer 1-Raum-Whg mit Kind ist schon ziemlich eingeschränkt.
    Habe zb. schon damit zutun noch einen Kleiderschrank in die Wohnung zu bekommen,wo die ganzen Sachen für das Kind rein können,einfach nur weil der Platz fehlt.
    Und dann ist es ja auch mit dem schlafen für das Kind sehr bescheiden,es gibt keinen extra Raum,man kann dann als Mutter nur sehr leise und langsam den anfallenden Haushalt erledigen zb saugen,Waschmaschine etc was eben etwas lauter ist.

    Würde mich eben sehr gerne langsam um eine Wohnung kümmern,nur leider hab ich ja null Informationen nach was ich jetzt Ausschau halten kann/darf. Denn im Internet steht meist das ein Säugling noch nicht als zweite Person zählt :/ Kann es also sein,dass das Amt sagt,ich könne noch weiter mit dem Kind in der 1-Raum-Whg bleiben bis es ein bestimmtes Alter erreicht hat? hmm

    Würde mich freuen hier jemanden zu finden der da Auskunft geben kann und etwas Erfahrung hat. :)

  • Hallo,

    Wohnungsgröße max. 60 qm, Bruttokaltmiete für Radebeul 388,20 €, Heizkosten in tatsächlicher Höhe, sofern normaler Verbrauch.

    Und ab wann bekomme ich eigentlich vom Amt das Schreiben wo drin steht,was denn angemessen ist?

    Ab Deiner entsprechenden Bitte darum.

    Kann es also sein,dass das Amt sagt,ich könne noch weiter mit dem Kind in der 1-Raum-Whg bleiben bis es ein bestimmtes Alter erreicht hat?

    Ist durchaus denkbar, da ein Säugling ja nun nicht unbedingt ein eigenes Zimmer benötigt. Hängt aber immer auch vom Sachbearbeiter ab und meist wird das nicht so entschieden. Einen Rechtsanspruch auf eine Maximal-Wohnung hast Du jedoch grundsätzlich nicht.

    Gruß!

  • Wie ich ja oben schon erwähnte, ich hatte ja um entsprechende Informationen gebeten,damit ich auf Wohnungssuche gehen kann aber Sie meinte ja das gibt sie mir erst ab Mai :(

    Ich danke dir trotzdem erstmal,dann habe ich zumindest eine ungefähre Richtung in die ich schauen kann.
    Und werde nochmal ein Termin bei meiner Bearbeiterin machen und sie nochmals nett drum bitten.

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