Hallo liebes Forum,
Kurz zu mir: bin seit 2013 Dialysepatient. War dann knapp ein Jahr im Hartz4. Dann seit Januar 2016 wieder im Hartz4 (werden aufgestockt, da meine Frau in Elternzeit ist). Haben dann im Juli 2017 erfahren, dass mir ein Mehrbedarf für Ernährung zusteht. Dieser wurde jetzt endlich bewilligt. Es wird rückwirkend bis Juli 2017 gezahlt. Meine Frage lautet, ob es sich lohnt Einspruch einzulegen und ob mir das Geld noch weiter rückwirkend zusteht. Wir wussten vorher nicht, dass es einen Mehrbdarf gibt. Hoffe hier kann mir einer helfen, bevor ich am Montag meinen Sachbearbeiter anrufe.
Lg,
Marschl