Hallo meine Lieben,
ich habe letztes Jahr (11.12.2018) einen Antrag fürs ALG 2 gestellt und diesen am 18.12.2018 abgegeben.
Kurz zu mir: Ich bin 28 Jahre alt, mir wurde gesagt mit meinem Alter hätte ich 4200€ Schonvermögen.
Am 19.12.2018 habe ich dann einen Brief vom Jobcenter bekommen, in dem ich eine Einzahlung von 3430€ und eine Abbuchung von 3000€ von meinem Konto erklären soll.
Das Geld habe ich selber eingezahlt (02.12.2017) und dann bei Coinbase.com in Kryptowährungen investiert (08.12.2018).
Diese Geldanlage habe ich auch ordentlich, im Antrag auf Arbeitslosengeld 2, angeben.
Doch nun soll ich mich, bis zum 04.02.2018, dazu schriftlich äußern.
Fragen:
Gibt es bei dieser Äußerung etwas spezielles zu beachten? Nur sehr ungern würde ich die Anlage wieder in Euro "umtauschen", da ich dann meines Wissens nach, 45 % Steuern auf die Summe zahlen müsste.
Muss ich damit rechnen das mein Antrag abgelehnt wird?
Da ich nun, seit mehr als 4 Woche,n ohne Geldeingang bin wurde mir auf Nachfrage, im Callcenter, gesagt man könne auch vorab Geldleistungen beziehen, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Im Jobcenter gestern direkt wurde mir gesagt es ginge erst, wenn mein Antrag entschieden sei.
Zwei wiedersprüchliche Aussagen, was stimmt nun davon?
Vielen Dank im vorraus für eure Antworten!