Hallo zusammen,
nachdem ich gelesen habe, dass die Eingliederungsvereinbarung freiwillig ist musste ich mich hier einfach anmelden, da ich dazu ein paar Fragen habe...
Ich bin erstmal ganz erstaunt, dass die EGV freiwillig ist, da mir der Verwaltungsakt angedroht wurde sollte ich nicht unterschreiben.
Nun habe ich aber generell eine Frage und zwar, ob die auch für sogenannte Aufstocker abgeschlossen werden muss??
Ich arbeite seit 9 Jahren beim selben Arbeitgeber. Zwar nur Teilzeit, aber mehr ist nicht drin. Da meine Tochter die Hälfte der Kosten übernehmen muss (sie arbeitet Vollzeit) bekomme ich auch nicht mehr viel vom Jobcenter. Und einfach einen Nebenjob annehmen darf ich nicht, erst brauche ich die Zustimmung durch meinen Arbeitgeber.
Meine letzte EGV habe ich 2015 abgeschlossen, die aber wenn man es ganz genau nimmt immer noch gültig ist. Und noch nicht so umfangreich... Was mich an der neuen EGV stört ist, dass die so unpersönlich ist und nur das "Ziel" auf mich zutrifft, nämlich Stabilisierung der bestehenden Beschäftigung. Alles andere ist Standard und sowas kann ich nicht unterschreiben, weil ich definitiv einiges nicht so einhalten kann und würde gegen den einen oder anderen Punkt verstoßen. Beispiel: Ich würde mich mit meiner Unterschrift verpflichten, auf Aufforderung zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen... oder ... an Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken... oder ... sollte ich erkranken, dann soll ich das Original abgeben... Ist doch klar, dass das Jobcenter von mir nur eine Kopie bekommt.
Sollte ich Ortsabwesend sein, dann muss das genehmigt werden... Soweit mir bekannt ist, brauche ich denen nur mitteilen von wann bis wann ich nicht erreichbar bin.
Also die EGV wurde nicht mit mir besprochen.
Aber immerhin kann ich die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften bei der im Briefkopf genannten Stelle einsehen... 8o