Jobcenter verweigert mir den Gewerbeschein

  • Guten Tag,

    ich hoffe mir kann man in diesem Forum helfen, alternativ muss ich doch zum Anwalt.

    Um das kurz zu beschreiben:
    Ich habe seit letzter Woche Laufende einnahmen von 110€, Ausgaben 20€, Gewinn 80€ Tendenz "kann" steigend sein.
    Dies habe ich dem Jobcenter mit geteilt mit dem Hinweis das ich mir den Gewerbeschein holen muss zwecks Finanzamt. Mir wurde klar und unfreundliche mitgeteilt das dies so ohne weiteres nicht möglich ist. Ich müsse erst mal einen Businessplan erstellen, einreichen und falls gewehrt an einem 6 Monatelangen Seminar teilnehmen um den Existenzgründerzuschuss zu erhalten. Gesagt wurde auch das ich wohl keinen Erfolg damit haben werde und die mir gar nichts gewehren.

    Ich benötige aber keinen Existenzgründerzuschuss weil ich nicht glaube das ich es so ausbauen kann das ich irgendwann davon leben will.

    Für/ab dem 4.6.18 habe ich bereits einen unbefristeten, unterschrieben Arbeitsvertrag hier liegen. Der liegt dem Jobcenter bereits vor und bis dahin lassen die mich, so die Aussage des Mitarbeiters in Ruhe.

    Kurzfassung:
    Ich habe einen Arbeitsvertrags, unbefristet. Am 4.6 ist der erste Arbeitstag
    Ich habe Einnahmen von 110€, Ausgaben von 20€
    Ich benötige den Gewerbeschein zwecks Finanzamt und Schwarzarbeit
    Jobcenter wird ihn vermutlich nicht gewehren

    Nun meine Frage
    Welche Möglichkeiten habe ich noch?

    Ich habe heute morgen noch gelesen, weiss aber nicht mehr wo das man sich einfach den Gewerbeschein holen soll und lediglich dem Jobcenter mitteilen soll das man sich diesen geholt hat mit dem Hinweis das man sich nicht vom Jobcenter abmelden will sondern lediglich die Einnahmen angerechnet werden sollen.
    Kann mir jemand was dazu sagen?

    LG und noch einen schönen Sonntag
    Jasmina

  • Da du keine Förderung vom Jobcenter willst, kann es dir egal sein, wie man deine Tätigkeit dort sieht. Die Gewerbeanmeldung wird auch beim Gewerbeamt deiner Kommune vorgenommen und nicht beim Jobcenter.

    Allerdings musst du dem Jobcenter eine Prognose deines Einkommens mitteilen.


    Ergebnis:

    Gewerbe anmelden
    Jobcenter voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben mitteilen
    Beim Finanzamt eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen, wegen Kleingewerbe

  • Ich Danke dir für deine Antwort.
    Das bedeutet also das die Einnahmen von der Regelleistung einbehalten wird und man mir die Grundsicherung nicht verweigern darf? Auch die Krankenversicherung bleibt bestehen?


    Zitat von Casa

    Die Gewerbeanmeldung wird auch beim Gewerbeamt deiner Kommune vorgenommen und nicht beim Jobcenter.

    Das weiss ich, kostet hier 20€. Geht dann direkt von der Kommune mit dem Vermerk "Umsatzsteuerbefreit" an das Finanzamt und von dort bekomme ich eine Steuernummer.

    Mit der Aussage das Jobcenter würde es nicht Gewehren war auch nicht gemeint das die mir den Gewerbeschein verbieten sondern das ich aus den Leistungen fliege. Habe ich oben im Beitrag etwas unglücklich gewählt.

  • Zitat von Jasmina

    Das bedeutet also das die Einnahmen von der Regelleistung einbehalten wird und man mir die Grundsicherung nicht verweigern darf? Auch die Krankenversicherung bleibt bestehen?


    Zu den Einnahmen: So in etwa. Die Einnahmen werden angerechnet. Allerdings hast du einen Grundfreibetrag von 100 € - nach Abzug der Betriebsausgaben.


    Die KV bleibt bestehen. Beachte, dass du ein Nebengewerbe anmeldest. Die KV-Beiträge zahlt das Jobcenter weiter.

  • Danke für die Info.

    Nur zur vollständigkeit, was ist wenn ich kein Kleingewerbe/Nebengewerbe anmelde sondern den normalen Gewerbeschein?
    KV-Beiträge zahlt das Jobcenter dann weiter und ist es der gleiche Ablauf mit dem Jobcenter wie bei einem Nebengewerbe oder ändert sich dann alles?

  • Es gibt keinen "normalen" oder "nicht normalen" Gewerbeschein. Der Unterschied ist lediglich die zeitliche Intensität. Damit einhergehend könnte die Pflicht zur Versicherung in der GKV entfallen, was zu weiteren Problemen führen kann.

    Also Gewerbe anmelden, ankreuzen, dass es ein Nebengewerbe / Nebenerwerb ist.


    Einen Unterschied für das Jobcenter macht das Ganze nicht.

  • Ok da musste ich noch mal nachfragen, weil ich auch in Erwägung ziehe mwst auf den Rechnungen anzugeben.


    Zitat

    Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt erhalten Sie automatisch vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier geben Sie an, ob Sie nach der Kleinunternehmerregelung behandelt werden möchten.

    Das meinte ich. Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen, ob es mit diesem Punkt beim Jobcenter anders läuft.

    Einmal editiert, zuletzt von Jasmina (22. Januar 2018 um 21:09)

  • Nebengewerbe hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Aber warum Umsatzsteuer (nicht Mehrwertsteuer!) ausweisen, diese ans Finanzamt abführen und am ende des Jahres noch eine Umsatzsteuererklärung machen, wenn es auch einfacher geht? Und für monatlich 110 € lohnt sich das wohl kaum. Einen Unterschied für das Jobcenter sollte es nicht machen, ob man Umsatzsteuer vereinnahmt oder nicht.


    Ich rate dringend dazu, sich zu informieren, was es bedeutet selbstständig zu sein. Im Rahmen einer Selbstständigkeit treten auch Fragen / Probleme auf, die man sich selbst beantworten können muss.

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