Berechnung - Anrechnung Weihnachtsgeld

  • Hallo,

    ich lebe in BG und bin selbst arbeitslos. Der andere Teil der BG bezieht Einkommen. Ich erhalte regelmäßig von ihrem Arbeitgeber die ausgefüllten Einkommensbescheinigungen. Dort erscheint im Dezember auf der Rückseite das Weihnachtsgeld als Einmalzahlung, als Brutto- und Nettobetrag. Muss ich das zum Gesamtbrutto- und Nettobetrag der Lohnrechnung dazu zählen oder wie kann ich das alles in den Hartz 4-Rechner eingeben?

    Viele Grüße
    Andreas

  • Einmalige Einnahmen, zu denen auch das Weihnachtsgeld zählt, werden im Zuflussmonat angerechnet. Sollten für den Zuflussmonat schon Leistungen gezahlt worden sein, wird die einmalige Einnahme im Folgemonat angerechnet. Solltest du deshalb aus dem Bedarf fallen, wird die einmalige Einnahme auf sechs Monate verteilt.

  • Ok, danke. Ich hatte im Februar 2017 eine Nachzahlung von knapp 600,-€, beruhend auf der Weihnachtsgeldzahlung 2016 und einer Prämie vom November 2016. Damals hatte ich noch Rücklagen und ich konnte die Rechnung begleichen. Ich gehe davon aus, dass man mir wissentlich des zu erwartenden Weihnachtsgeldes der Partnerin im Dezember 2017 nur etwa die Hälfte des Betrages gegenüber den anderen Monaten ausgezahlt hat. Danach sollte die Rückzahlung wesentlich geringer ausfallen.

  • Es könnte sein, dass bereits Weihnachtsgeld angerechnet wurde. Dies müsste aus deinem Bescheid für November oder Dezember hervorgehen.

  • Werde ich frühestens im Februar sehen. Mein Bewilligungszeitraum läuft im Januar aus. Ich erhalte immer nur 6 Monate vorläufige Bewilligung, da meine Partnerin unterschiedliche Verdienste hat.

  • Steht aber auch in der vorläufigen Berechnung. Müsstest ja für einen Monat einen geringeren Anspruch haben, falls das Weihnachtsgeld angerechnet worden ist.

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