Hallo,
ich lebe in BG und bin selbst arbeitslos. Der andere Teil der BG bezieht Einkommen. Ich erhalte regelmäßig von ihrem Arbeitgeber die ausgefüllten Einkommensbescheinigungen. Dort erscheint im Dezember auf der Rückseite das Weihnachtsgeld als Einmalzahlung, als Brutto- und Nettobetrag. Muss ich das zum Gesamtbrutto- und Nettobetrag der Lohnrechnung dazu zählen oder wie kann ich das alles in den Hartz 4-Rechner eingeben?
Viele Grüße
Andreas