Einkommen Anrechnung - ein "Dankeschön" für ehrenamtliche Arbeit

  • Hallo,



    ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand helfen kann. So richtig bin ich bei meiner Recherche nicht fündig geworden.



    Der Fall:

    Eine örtliche Tageszeitung hat u.a. mich auf Vorschlag von Lesern auf der Suche nach dem „Held des Alltags“ ausgewählt und möchte mir für meine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer Wohltätigkeitsorganisation als„Dankeschön“ einen Betrag von 500,-- € zukommen lassen. Darüber freue ich mich natürlich sehr.



    Der Haken daran – und meine Befürchtung - :
    Das Jobcenter rechnet mir die 500,-- € an und ich habe von dem Geld überhaupt nichts.
    Meine Hoffnung ist jedoch der Ansatz, dass es da vielleicht in Anbetracht dessen, wofür ich das Geld bekomme, eine Ausnahme gibt. Oder gilt auch hier gnadenlos einfach das Zuflußprinzip und ich habe Pech gehabt?



    Ich danke sehr für eure Hilfe!

  • Hallo Corinna,

    ich habe bei Gesprächen mit meinem Sachbearbeiter immer mal wieder über meine Tätigkeit gesprochen.
    In der Regel helfe ich dort wöchentlich ca. 3 Stunden. Gelegentlich sind es bei Bedarf auch mal 6 Stunden.

    LG

  • Hallo,

    laut Rechtsprechung sind Preise bei besonderen Anlässen und Verdiensten ncht anzurechnen. Allerdings könnte das Jobcenter das anders sehen und Du solltest Dich ggf. auf einen Widerspruch und Klage einrichten.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    ja, so ähnlich dachte ich mir das auch schon.

    Momentan habe ich zwei Überlegungen:

    1. Das Geld abzulehnen, wenn es sich das JC sowieso einverleibt.

    2. Das Geld anzunehmen. Wenn überhaupt möglich, würde mir eine Auszahlung von 5 x 100,-- EUR was bringen? Gedankenspiele sind natürlich auch, das Geld, wenn möglich, an einen Freund auszahlen zu lassen. Oder es direkt an die Wohltätigkeitsorganisation spenden zu lassen.

    Gibt es hier noch weitere "Ideen"?

    Widerspruch oder Klage waren bisher bei mir nicht von Nöten. Aber vielleicht sollte ich mich mal auf sowas einlassen und kämpfen.
    Wie denkt ihr darüber, hat jemand ähnliche Erfahrungen?

    Danke.

    LG

  • Hallo,

    enn überhaupt möglich, würde mir eine Auszahlung von 5 x 100,-- EUR was bringen?

    würde nichts ändern.

    das Geld, wenn möglich, an einen Freund auszahlen zu lassen

    Wäre ein Betrugsversuch und würde eine seriöse Zeitung wohl auch nicht mitmachen.

    Oder es direkt an die Wohltätigkeitsorganisation spenden zu lassen

    Könnte dennoch als Einnahme gewertet werden, zumal ein ALG II-Empfänger alles zu tun hat, den eigenen Lebensunterhalt sicher zu stellen. Und nicht zu spenden.

    Das Geld abzulehnen,

    Könnte nach hinten losgehen, wenn das JC davon erfährt.

    Gruß!

  • Corinna, danke für deine Ausführungen, aus welchen ich den Schluß ziehe, dass ich das Geld wohl annehmen und gegen die Anrechnung des Jobcenters Widerspruch einlegen bzw. klagen werden muß. xxxxxxxxxxxxxxxxx

    LG

    Bitte sachlich bleiben, danke!
    Grace

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