ALG II Hausbesuch zum schauen ob WG oder BG

  • Hallo ich bin neu hier im Forum und habe gleich ein brisantes Thema.

    Ich fange von vorne an.
    Mein bester Freund trennte sich von seiner Freundin Mitte 2015. Daraufhin habe ich ihn als Untermieter aufgenommen und auch der arge dies mitgeteilt. Alles kein Problem. Er arbeitet und ich bekomme ALG2.
    Da wir auch nur Menschen sind hatten wir ab und an ein Techtelmechtel, wollen aber beide keine Beziehung zusammen eingehen. Er hat sein Geld und ich habe meins und jeder versorgt sich selbst.
    Ich habe noch ein 4 jährige Tochter um die er sich nicht kümmert wie ein Partner sondern eher wie meine Freundin ect.!

    Auch wenn wir verhütet haben , entstand nun ein kleiner Zwerg . Meine Tochter entstand auch trotz Pille und Pille danach. Ich habe der arge gemeldet das ich schwanger bin und die wollten wissen wer der Vater ist. Dies habe ich auch angegeben aber auch einen Brief geschrieben daß wir nicht füreinander einstehen und keine Beziehung führen. Erstmal dachte ich das war es gewesen. Bekamen beide noch einen Brief wegen arge und Unterhalt Info sozusagen.
    Nun standen plötzlich heute Vormittag zwei Außendienstmitarbeiter der arge (männlich und weiblich) vor der Tür und sagten das mein Sachbearbeiter sie geschickt hat um zu prüfen ob keine BG besteht.
    Da wir nix zu verbergen haben habe ich sie rein gelassen, auch wenn ich es nicht machen müsste.
    Mein Mitbewohner war arbeiten und meine Tochter in der Kita, ich kam gerade vom einkaufen.
    Das Zimmer meiner Tochter wollten die nicht sehen. Die wollten sehen wo ich schlafe (Wohnzimmer mit Sofa und Bett 140x200) und sagten da ist ja ein Einzelbett. Ich bin nicht schlank.
    Ich habe noch zwei Söhne die in stationäre Therapie sind und nur ab und an Mal zu Hause. In dem Zimmer der Jungs schläft mein Mitbewohner. Das wollten die auch sehen. Dann wollten sie sehen wo mein Kleiderschrank ist, wollten nicht reinschauen und dann zeigte ich noch wo er seine Kleidung aufbewahrt und das er ja auch das Wohnzimmer mitbenutzen darf und da ein Tisch mit seinem PC steht da ich den PC nicht im Zimmer lassen will wenn zwei Jungs mit starkem ADHS zu Besuch sind. Wenn meine Jungs zu Besuch sind , übernachtet er bei seinem Bruder und dessen Frau in einer 1,5 Zimmer Wohnung. Ins Bad wollten sie nicht. Der männliche Mitarbeiter fragte wehm die Bettwäsche auf dem Sofa gehört und ich sah ihn an und fragte welche denn? Wir gingen ins Wohnzimmer (sie blieben immer einen Schritt nach dem Türrahmen im Zimmer Stehen) und ich zeigte das es sich um die Art Bettwäsche um meine Tagesdecke und fleecedecken handelt. Und sagte das ich noch nicht mein Bett gemacht habe und die Tagesdecke eigentlich auf das Bett gehört. Dann fragten sie noch wie das mit dem Essen bzw Kühlschrank geregelt ist und ich sagte (wie es auch ist) er holt sich morgens was zu essen und abends nach Feierabend holt er sich auch was . Wenn was im Kühlschrank ist dann nur 1 Teil vom Vorabend. Daraufhin sagten sie das das alles war und verabschiedeten sich. Die Dame hatte so eine Mappe mit aber hat nix da rein geschrieben. Sie schauten nur komisch da das Zimmer wo mein Mitbewohner drin schläft, viel Sperrmüll drin ist. Ich sagte auch da das ich erstmal jemand brauche der das weg bringt. Außerdem wenn meine Jungs kommen ist das Zimmer immer ordentlich.Und wie er da haust ist mir wurscht, er schläft da ja nur oder schaut filme auf seinem laptop wenn er ruhe haben will.Kann ich damit rechnen daß sich das nun erledigt hat mit BG oder wie gehen sie da vor? Habe leider nix von denen bekommen. Ich wusste nicht das ich ein Recht auf eine Kopie habe . Kann ich die noch im Nachhinein anfordern? Soll ich jetzt erstmal warten ob die arge sich meldet? Soll ich Akteneinsicht beantragen?

    Sry für den langen Text aber bin voll unsicher. Meine Söhne haben mir auf dem Kirmes mal Lebkuchenherzen mit ich liebe dich geschenkt, die hingen natürlich im Wohnzimmer, weiß nicht ob die die gesehen haben. Wenn ja denken die bestimmt das die von einem Kerl sind. Meine Söhne (8+11) haben zwar ADHS aber sind auch so lieb das sie Mama, die sie nicht so oft sehen, eine Freude damit machen wollten. :)

  • Der sogenannte Prüfdienst hat nicht zu entscheiden ob ihr als BG eingestuft werdet oder nicht. Der Prüfdienst schaut sich die Wohnung an und schreibt einen Bericht an den Sachbearbeiter.

    Wenn Kindesvater und Kindesmutter mit dem gemeinsamen Kind zusammenleben, dann kann das Amt durchaus eine eheähnliche Gemeinschaft bzw. eine Einstandsgemeinschaft unterstellen. Dies steht auch so in § 7 Abs. 3 a SGB II.

    Selbst wenn ihr keine BG sein möchtet oder nicht als BG angesehen werdet, es würde eine Unterhaltsüberprüfung erfolgen und der Kindesvater würde zum Unterhalt verpflichtet werden. Sollte er keinen Unterhalt leisten können, musst du Unterhaltsvorschuss zahlen, welchen das Amt früher oder später vom Kindesvater zurückfordert.

  • Danke für deine Hilfe. Das gemeinsame Kind ist ja noch nicht auf der Welt.

    Ich weiß das der Prüfdienst nicht entscheidet. Nur der Sachbearbeiter von mir ist neu. Den habe ich gerade mal seid 6 Monaten. Diesen Mann habe ich noch nie gesehen oder gesprochen. In dem erwähnten Brief an ihn habe ich ihm auch angeboten das er mir gerne einen Termin geben kann wenn er noch weitere Fragen hat oder Unklarheiten sind.

    Auch scheint der Mann nicht lange dabei zu sein da er bei Anträgen zur Fahrtkosten Erstattung für meine Jungs elendig lange brauchte das erste mal und alles tabellarisch aufgelistet haben wollte.
    Der Außendienst hat auch nix gesagt oder angedeutet von wegen alles ok oder so. Soll ich erstmal abwarten?

    Lohnt es sich Widerspruch einzulegen wenn mein Sachbearbeiter davon ausgeht das wir eine BG sind? Weil er hat sein geld für sich und ich meins für mich und meine Tochter. Mein Mitbewohner muss, wie im Untermietvertrag festgehalten, für das Zimmer , Strom und Internet anteilig Miete zahlen.

    Das wurde alles bei der arge gemeldet.

    Er selbst hat noch zwei Kinder mit seiner Ex Freundin und durch den geringen Verdienst kann er dort auch kein Unterhalt zahlen. Kann man unterhalt nicht auch per sachzahlung machen? Sprich wenn er auch essen und Windeln für das Kind kauft?

    Außerdem habe ich im Internet etwas gefunden und Frage mich ob es stimmt.

    Bei der arge gelten Leute nur als BG wenn alle Punkte übereinstimmen. Wenn man nicht füreinander einsteht und auch finanziell nicht kann die arge nicht behaupten daß man eine BG ist. In einem anderen Forum wurde gefragt ob man ein paar sein kann aber keine BG und das wurde mit ja beantwortet wenn man sich nicht finanziell unterstützt.

    Man kann dann sogar in einem Bett schlafen und eine Liebesbeziehung führen ect solange man nicht füreinander einsteht auch nicht finanziell . Klingt für mich komisch. Was sagt ihr dazu?

  • Zweiten Beitrag dem Ersten hinzugefügt! Hier mal Informationen zum Hausbesuch.

    Ausgestaltung von Hausbesuchen durch die Sozialleistungsträger im Bereich der

    Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII

    Bereitstellung einer Musterdienstanweisung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
    Vorschriften inkl. einem Muster eines Prüfauftrages, Prüfprotokolls und Prüfberichtes

  • Bei der arge gelten Leute nur als BG wenn alle Punkte übereinstimmen. Wenn man nicht füreinander einsteht und auch finanziell nicht kann die arge nicht behaupten daß man eine BG ist. In einem anderen Forum wurde gefragt ob man ein paar sein kann aber keine BG und das wurde mit ja beantwortet wenn man sich nicht finanziell unterstützt.

    Man kann dann sogar in einem Bett schlafen und eine Liebesbeziehung führen ect solange man nicht füreinander einsteht auch nicht finanziell . Klingt für mich komisch. Was sagt ihr dazu?


    WIe schon gesagt, in § 7 Abs. 3 und 3 a SGB II steht eindeutig beschrieben, wann eine BG vermutet wird. Bei Frau, Mann + gemeinsames Kind ist es verdammt schwer eine BG zu widerlegen. Zwar könntest du dies probieren, aber ob dies Aussicht auf Erfolg hat ist unklar. Es kommt hinzu, dass ihr schon mehrere Jahre zusammenwohnt und deshalb ebenfalls davon ausgegangen werden kann, dass man füreinander einsteht. Partner und Partnerin können zwar schriftlich mitteilen, dass man nicht füreinander einsteht, aber auch hier wird gem. § 7 SGB II meist nach einem Jahr seitens des Sachbearbeiters eine BG gebildet.

    Er selbst hat noch zwei Kinder mit seiner Ex Freundin und durch den geringen Verdienst kann er dort auch kein Unterhalt zahlen. Kann man unterhalt nicht auch per sachzahlung machen? Sprich wenn er auch essen und Windeln für das Kind kauft?


    Solltet ihr nicht als BG eingestuft werden, was ich als unrealistisch ansehe, dann wird eine Unterhaltsprüfung erfolgen. Sollte herauskommen dass er keinen Unterhalt leisten kann, dann musst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Den Unterhaltsvorschuss muss er zurückzahlen, sobald er genügend verdient.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Was passiert denn wenn der Sachbearbeiter nun der Meinung ist das eine BG besteht? Ich meine der Hausbesuch hat nix ergeben zumindestens haben die nix gesagt oder angedeutet. Gibt es eine Chance dagegen anzugehen? Wenn ja wie?

    Wenn der Sachbearbeiter trotzdem weiter auf eine BG besteht muss ich dann Leistungen zurück zahlen obwohl ich die berechtigt bekommen habe? Oh man da bekommt man echt Ängste und beißt sich in den Po jemanden geholfen zu haben.

  • Ich meine der Hausbesuch hat nix ergeben zumindestens haben die nix gesagt oder angedeutet.


    Die dürfen auch nichts andeuten, denn die Prüfer haben es nicht zu entscheiden. Entscheidend ist, was der Sachbearbeiter daraus macht.


    Gibt es eine Chance dagegen anzugehen? Wenn ja wie?

    Widerspruch gegen den Bescheid und notfalls Klage. Kannst du hier Bedarfsgemeinschaften nachlesen.

  • Vielen herzlichen Dank. Nun kann ich beruhigt schlafen gehen.

    Wenn möglich noch die letzte Frage beantworten bitte .

    Muss ich was zurück zahlen wenn die der Meinung sind und bleiben das eine BG besteht, obwohl dies nicht der Fall ist?

  • Das Einkommen von deinem Partner wird auf deinen Leistungsanspruch
    angerechnet und du bekommst entsprechend weniger. Mehr passiert nicht!
    Denn ich räume einer Klage gegen eine BG null Chancen ein. Du bekommst ein
    Kind von ihm und lebst mit ihm zusammen.

  • Moin, er ist ja nicht mein Partner und wir wollen auch keine Beziehung. Wir sind seid 16 Jahren nur gute Freunde. Aber das scheint die arge auch nicht zu interessieren :(


    Das interessiert den Gesetzgeber nicht und das JC macht nur seine Arbeit.

    Wir sind seid 16 Jahren nur gute Freunde.


    Entschuldige bitte, aber das klingt für mich nicht sehr glaubwürdig,
    weil du ein Kind von deinem Partner erwartest.

    Ich habe der arge gemeldet das ich schwanger bin und die wollten wissen wer der Vater ist.


    Sicher, weil er unterhaltspflichtig ist, wenn er zahlen kann.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!