Hallo zusammen,
im Sommer letzten Jahres bekam ich von meinem Jobcenter die Aufforderung, für mein Kind (10) Leistungen nach dem UVG zu beantragen. Wir hatten dies schon einmal von der Geburt des Kindes an bezogen bis zum Ablauf der damals geltenden Beziehungszeit. Danach bekam mein Kind Leistungen nach dem SGB II / also Leistungen vom Jobcenter. Das Jobcenter zahlte auch weiterhin Leistungen für mein Kind - dies sollte bis zur Zahlung der UVG-Leistungen erfolgen. Was auch gemacht wurde.
Im Dezember meldete sich dann endlich das Jugendamt. Kurz darauf gleich das Jobcenter.
Das Jugendamt teilte mir die Zahlung von Leistungen nach dem UVG mit, was u.a. auch eine Nachzahlung beinhaltete. Jedoch hieß es darin, dass das Jobcenter eine Rückzahlung von zu viel gezahlten Leistungen von Juli bis Dezember erhält und ich dann ab Januar 2018 für mein Kind UVG bekomme. Dies sollte dann Ende Dezember für Januar überwiesen werden.
Das Jobcenter forderte mich im gleichen Atemzug auf, ich sollte sofort Bescheid geben, wann UVG in welcher Höhe auf mein Konto eingezahlt worden ist (Kontoauszug). Ich Schickte dem Jobcenter das Schreiben vom Jugendamt, teilte denen dann Ende Dezember die Zahlung und den Betrag über den geforderten Kontoauszug mit. Die UVG-Leistungen enthielten auch noch eine Nachzahlung für das letzte Jahr, da UVG einer höheren Summe entspricht, als meinem Kind an ALG II gezahlt wurde.
Jetzt bekam ich einen Anhörungsschreiben inkl. Erklärung - von mir auszufüllen und dem Jobcenter zurückzuschicken ist.
Darin steht, dass mein Sohn und ich im Dezember nach Erkenntnissen des Jobcenter-Mitarbeiters "individuell rechtswidrig" Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Gleichzeitig wird der Betrag in Höhe von 185 Euro zurückgefordert. Ich komme mir zum einen vor, als wäre ich ein Verbrecher, der "rechtswidrig" Gelder bezogen hat, was wiederum der Jobcenter-Mitarbeiter nach eigenen Erkenntnissen herausgefunden haben will. Aber: ich bin eigentlich nur meiner Pflicht nachgekommen.
Gleichzeitig teilt mir der Jobcenter-Mitarbeiter in dem Schreiben mit, dass er beabsichtige, den zu erstattenden Betrag grundsätzlich in einer Summe (also 185 Euro) fällig zu stellen (Original-Text).
Der Ton macht die Musik, bei diesem Ton ist totales Unverständnis bereits vorprogrammiert. Als wäre man ein Schwerverbrecher!!!
Okay, mir wurde zu viel Geld gezahlt. Aber ich kann nicht nachvollziehen, warum diese doch nicht so unerhebliche Summe (185 Euro) "grundsätzlich" in einer Summe einzufordern.
Darf dies ein Jobcenter-Mitarbeiter im Voraus, also bevor ich mich per Anhörungsbogen entsprechend geäußert habe, schon entscheiden und somit eine Ratenzahlung grundsätzlich ausschließen?
Eigentlich hatte ich vor, dem Jobcenter Ratenzahlung anzubieten. Der Geldsegen kam wie gerufen und ich habe mit dem Geld eine Waschmaschine angezahlt (die alte war kaputt). Gibt es irgendwelche §§ laut SGB II, auf die ich mich wegen einer möglichen Ratenzahlung berufen kann? - Ich möchte es trotzdem versuchen, in den Anhörungsbogen den Vorschlag auf Ratenzahlung vorzubringen. Auch wenn der Jobcenter-Mitarbeiter dies "grundsätzlich" im Voraus ausschließt (egal, ob er damit seine Kompetenzen überschreitet oder nicht).
Also wenn ich von unseren ALGII-Leistungen 185 Euro in einem Betrag zurückzahlen soll, so werden mein Kind und ich den nächsten Monat nur schwer überstehen können.
Hat dahingehend jemand gute Vorschläge, wie man das am besten formulieren könnte?