Hallo,bin neu hier und Brauch eure Hilfe.
Mein Partner und ich leben zusammen. Sein Einkommen wird voll angerechnet, obwohl er eine Pfändung auf dem Konto hat,und nur die Freigrenze zur Verfügung steht.
Ist das rechtens.
Vielen Dank
Anrechnung vom Partner
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Natli -
25. Januar 2018 um 13:31 -
Erledigt
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im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Hallo,
Sein Einkommen wird voll angerechnet
das ist auch richtig so, denn Berechnungsgröße ist nun mal das Bruttoeinkommen. Die Pfändung ist hier nicht zu berücksichtigen, denn eine Berücksichtigung würde ja bedeuten, daß die letztendlich privat verursachte Pfändung auf den Steuerzahler abgewälzt werden würde.
Gruß!
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Ich sehe das etwas anders. Es muss erst einmal nur das tatsächlich verfügbare Einkommen berücksichtigt werden. Andernfalls ist der Lebensunterhalt nicht sichergestellt.
Ich rate daher zum Widerspruch gegen die Anrechnung und bei entsprechender Höhe ggf. zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren.
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