Neuer Job - Anrechnung ab Gehaltseingang - Zuflussprinzip

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage:
    Mein Bewilligungszeitraum (BWZ) läuft von 1.11. bis 30.4.
    Wenn ich nun ab 1.3. eine Vollzeitstelle antrete mit, sagen wir, einem Gehalt von 2.000 Euro Brutto/1.500 Euro netto (der Einfachheit halber grob gerundet), was wird mir dann angerechnet werden?
    Wenn z.B. das erste Gehalt am 30.3. und das zweite am 30.4. auf meinem Konto eingeht, werden mir dann 3.000 Euro auf den gesamten BWZ angerechnet, oder bekomme ich nur ab März kein Geld mehr, brauche aber von November bis Februar nicht (quasi alles) zurückzahlen?

    Zu meinem Hintergrund:
    Ich war bis Januar noch als Selbständiger mit Aufstockung gemeldet, habe aber schon länger keinen Gewinn erzielt und nun hat man mich im Januar aus dem Selbständigen-Team raus und in die Vermittlung reingenommen, womit ich auch einverstanden bin. Mein bewilligter Bedarf ist der Basis-Satz, ich glaube 409 Euro plus 400 Euro Miete, also 809 Euro insgesamt.
    Bei Selbständigen (hatte davor schon zwei BWZ) wird ja das Einkommen rückwirkend auf den ganzen BWZ umgelegt, gilt das bei Angestellten auch?

    Es ist so, dass ich ja wirklich selber wieder in eine Anstellung möchte, aber wenn die Optionen lauten, 1. ab März zu arbeiten und zwei Monate lang nur einen kleinen Teil des Gehalts behalten zu können oder 2. erst zum 1.5. (oder 15.4. oder soetwas) in die Festanstellung zu gehen und dafür nicht mehrere Hundert oder Tausend Euro zurückzahlen zu müssen, dann besteht ein ziemlich großer Anreiz, den Arbeitsbeginn entsprechend nach hinten zu legen.

    Ich bin ja wirklich dankbar dafür, dass mich die Gesellschaft auf diese Weise in einer Zeit getragen hat in der ich selber nicht gut zurecht kam, aber es wäre nun wirklich schwer für den Neustart, gleich einen solchen Berg vor mir zu haben, sodass ich wahrscheinlich versuchen würde, Option 2 zu wählen.

    Wenn aber meine Befürchtung unbegründet ist und ich ggf. nicht bis November zurückzahlen müsste, sondern nur kein weiteres ALG2 bekäme sobald ich ein eigenes Einkommen habe, dann würde mich das sehr viel freier machen und ich würde mich ohne Hintergedanken bei der Terminwahl ziemlich schnell ernsthaft um einen Job bemühen.


    Vielen Dank für eine Klarheit bringende Antwort!

  • Es gilt das Zuflussprinzip. Das Gehalt ist in dem Monat anzurechnen, in dem du es erhälst. Trittst du im März deine Stelle an und erhälst dein Gehalt am 01.04.2018, dann hast du für den Monat März noch den vollen Anspruch auf ALG II Leistungen. Es werden meist auch Arbeitsvertrag, Kontoauszüge mit Nachweis über den Zufluss des Gehalts etc. angefordert. Auch wenn aus dem Arbeitsvertrag hervorgeht, dass das Gehalt Ende des Monats gezahlt wird, kann es bei Arbeitsaufnahme passieren, dass das erste Gehalt erst einige Tage später ausgezahlt wird.

    Falls du den Zeitraum bis zur Gehaltszahlung nicht überbrücken kannst, kannst du Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellen. Sollte dein Gehalt nicht angerechnet werden, kommt eine Rückforderung für März auf dich zu, sofern das Gehalt im März ausgezahlt wurde.

  • Das klingt schonmal positiv, danke.

    Was vielleicht noch zu berücksichtigen ist:
    Meine Bearbeiterin aus dem Selbständigen-Team hat mir zwar beim Termin im Januar gesagt, dass ich nun in das andere Team komme und eben in die Vermittlung (bzw., dass das Jobcenter meine Selbständigkeit nicht länger unterstüzen würde), aber ich habe dazu noch keine offiziellen Unterlagen o.ä. (ich glaube, dass die einzige Änderung der bei diesem Termin unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung in der Verpflichtung zu Bewerbungen bestand).

    Gewissermaßen bin ich also, in formeller Hinsicht, noch darauf eingestellt, zum Ende des laufenden BWZ eine abschließende EKS einreichen zu müssen, woraufhin ja das Einkommen aus Selbständigkeit auf den gesamten BWZ angerechnet werden würde.

    Gilt bei einem Einkommen aus Festanstellung trotz dieser Voraussetzungen ganz sicher das Zuflussprinzip, sodass es nur um den Monat des ersten Einkommens ginge? Oder sollte ich zur Sicherheit warten, bis ich vom Jobcenter irgendwie formal bestätigt bekommen habe, dass ich nun nicht mehr als Selbständiger dort laufe?


    OT: Noch ein ganz anderes Thema ist, ob es sinnvoll ist, mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen, dass es für mich einen Unterschied machen würde, wenn er erst Anfang, und nicht Ende des Monats überweisen würde, aber das kommt wohl auf den Arbeitgeber und das persönliche Verhältnis an, denke ich… Für Anregungen hierzu bin ich natürlich offen.

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