ALG II Selbständig und Steuerrückerstattung - Einkommen Anrechnung Zuflussprinzip

  • Hallo,
    noch ein kleiner Fall:

    Person, 25 Jahre, selbständig stellt Antrag auf Hartz4 zum 1.5.
    Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung: 1.000 Euro.
    Selbständigkeit mit Aufstockung wird bewilligt zum 1.5.: monatlich 400 Euro ALG2 plus Miete.
    Am 15.5. geht eine eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt ein i.H.v. 1.500 Euro.

    Jobcenter rechnet diese unter Berücksichtigung der Einkommens-Freibeträge voll als Einkommen auf das ALG2 an und reduziert für den Bewilligungszeitraum den Satz entsprechend.

    Wäre die Rückzahlung am 30.4. eingegangen, hätte sie als anrechnungsfreies Vermögen gegolten, richtig?

    Frage:
    Kann man hier irgendetwas tun, dass der Betrag noch zum Vermögen gerechnet wird, oder ist es einfach Pech vom Zeitpunkt her gewesen?
    Es ging ja schließlich um zu viel bezahlte Steuern aus dem Vorjahr, aber ich vermute, dass hier einfach das Zuflussprinzip gilt und die Pille einfach zu schlucken ist.

    Merci!

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