Hallo,
ein fiktiver Fall:
Die Partnerin bekommt Hartz IV.
Nicht verheiratet.
Aber Bedarfsgemeinschaft.
Ich bin Student und teilweise Selbstständig als Musiker.
Ich bekomme BaföG.
Ich werde in den Semesterferien einen Job auf Zeit annehmen.
Diese Einnahmen möchte ich gern in die Selbstständigkeit investieren.
Frage:
Ist das möglich?
Oder wird mein Einkommen auf jeden Fall auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet?
Wie verhält es sich mit Bedarfsgemeinschaften und Investionen des selbstständigen Partners?
Lieben Dank für alle Infos.
Grüße.
Tommy.