Kranke Tochter

  • Hallo,

    da ich dringend Auskunft brauche und nicht weiß wo es reingehört, fand ich es hier am passensten und hoffe ihr könnt mir helfen. Beim Amt möchte ich ungern nachfragen um nicht evtl. schlafende Hunde zu wecken.


    Folgendes:

    Unsere Tochter ist 24 und lebt schon länger in einer eigenen Wohnung. Stand immer auf
    eigenen Beinen (Schule, Ausbildung, Job). Nun ist sie seit längerem
    Krank, sie leidet unter starken Depressionen und kann nicht mehr
    arbeiten. Sie hat nach der Ausbildung 1,5 Jahre ganztags gearbeitet,
    wurde dann krank und der Zeitvertrag wurde nach der 2. Verlängerung
    nicht weiter verlängert. Eigentlich wollte sie dann im Sommer ihre
    Meisterschule beginnen, musste diese aber nach einer Woche wieder
    abbrechen, da sie wegen der Depressionen nicht in der Lage dazu war.


    Nun ist sie seit letztes Jahr März arbeitsunfähig geschrieben, mit einer
    Unterbrechung von einer Woche, da sie ja im Sommer die Meisterschule
    versuchen wollte.


    Der Ehrgeiz zeigte sich finanziell im Nachhinein als großer Fehler, denn damit viel sie aus dem Krankengeld Bezug und wegen der paar Tage Schule ist sie nun ein Alg2 Fall.


    Sie reicht die Krankschreibungen vom Arzt immer beim Amt ein und wird, nachdem wir denen die Krankheit erklärt haben, auch von Einladungen verschont, denn diese bekam sie auch trotz arbeitsunfähigkeit.

    Jetzt aber zu meiner Frage:

    Sie hat ihre eigene Wohnung, durch die Krankheit ist sie oft bei uns, in einigen Situationen soll sie einfach nicht allein sein und Menschen um sich haben, die auf sie aufpassen.

    Unser Vermiter möchte wegen der Nebenkosten, welche nach Personen umgelegt werden, dass wir sie hier bei uns als zweiten Wohnsitz anmelden, da sie oft hier ist und natürlich auch Wasser usw. verbraucht.

    Das möchten wir natürlich auch gern bezahlen und sie hier als zweiten Wohnsitzt anmelden. --->>> Aber darf man das???? Darf sie ihre eigene Wohnung behalten und hier wenn es ihr sehr schlecht geht sein und einen weiteren Wohnbsitz haben?

    Sie ist in psychatrischer Behandlung und geht zudem mehrmals wöchentlich noch in einer weiteren Einrichtung zur Therapie .... das ist also kein "Fake"!!!

    Wir könnten auch ihre Wohnung ganz aufgeben und das sie ganz zu uns zieht, aber das wäre nicht ratsam, dann würde sie ihre restliche Selbstständigkeit aufgeben.

    Und das wollen weder sie noch wir.

    Zu uns, wir arbeiten, haben zum Glück unser eigenen Einkommen und bekommen von niemanden Unterstützung.

    Dürfen wir sie hier anmelden ohne dass ihre Hauptwohnung gestrichen wird?

  • HAllo,

    da sie oft hier ist und natürlich auch Wasser usw. verbraucht.

    ja und? Das ist doch kein Argument für eine solche Forderung. Mietrechtlich geht es dem Vermieter nichts an, wofür die Verbrauchskosten anfallen, da er diese Kosten unabhängig individuell den jeweiligen Mietsparteien anrechnet. Anders gesagt: ich kann als Alleinstehender 5 Stunden lang am Tag im heißen Badewasser liegen - und dem Vermieter hat das vollkommen egal zu sein. Solange ich die Kosten für die 5 Stunden zahle.

    Darf sie ihre eigene Wohnung behalten und hier wenn es ihr sehr schlecht geht sein und einen weiteren Wohnbsitz haben?

    Ich würde davon abraten. Natürlich kann sie sich bei Euch aufhalten - aber hier spielen dann andere Fragen wie ggf. Ortsabwesenheit, Mietkosten für ungenutzten Wohnraum u.ä. mit hinein. Es könnte also durchaus NAchfragen vom Amt geben, die dem Ziel der selbstständigen Lebensweise der Tochter entgegen stehen könnten. Zumal, wie bereits geschrieben, das Ansinnen des Vermieters rein mietrechtlich durch nichts gedeckt ist.

  • Der Vermieter möchte das, da hier keine Zähler vorhanden sind und die Nebenkosten nach Personen in jeder Wohnung abgerechnet werden.

    Wenn also im ganzen Haus 6 Wohnungen mit 16 Personen gemeldet sind, müssten wir lt. Vertrag für unsere gemeldeten Personenanzahl zahlen, nutzen aber oft für eine Person mehr.

    Damit er eine weitere Person bei den Nebenkosten mit abrechnen darf, möchte er das mit dem weiteren Wohnsitz, was wir halt auch gern zahlen wollen, wir möchten ja die anderen Mieter nicht belasten.

  • Verstehe nicht warum man nun das Jobcenter ins Spiel bringt. Man kann sich dadurch gewaltig ins Knie schiessen, wie Hoppel schon beschrieben hat.

    Der Vermieter soll bei euch 3 Personen abrechnen und gut ist.

  • Hallo,

    Der Vermieter möchte das, da hier keine Zähler vorhanden sind und die Nebenkosten nach Personen in jeder Wohnung abgerechnet werden.

    das ist dann Problem des Vermieters und mietrechtlich nicht gedeckt. Als Mieter habt Ihr das Recht, verbrauchsabhängige Kosten auch als solche individuell abgerechnet zu bekommen.

    Um bei meinen anfangs genannten Beispiel zu bleiben: ich bade 5 mal am Tag im heißen Wasser. Nach Logik Deines Vermieters will er diese Kosten für mein persönliches Verhalten auf alle Mieter umschlagen, weil er sich weigert, die Kosten individuell abzurechnen. Das ist nicht nur lachhaft, sondern widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

    Damit er eine weitere Person bei den Nebenkosten mit abrechnen darf, möchte er das mit dem weiteren Wohnsitz,

    Auch das ist ziemlich neben der Spur. Nebenkosten sind unabhängig von irgendeiner Personenzahl abzurechnen, also ausschließlich nach dem tatsächlichen Verbrauch und den Umlagen, die sich jedoch nicht nach Anzahl der Haushaltsmitglieder richtet, sondern an der Größe der Wohnung.

    Mir scheint, daß hier ein rein mietrechtliches Problem besteht, was nur sehr wenig mit dem Jobcenter zu tun hat. Deswegen bleibt es bei meinem Ratschlag aus Posting #3.

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