Hallo,
ich habe Schmuck von meiner Mutter liegen, den ich gerne verkaufen würde. Der Wert beträgt etwa 600 Euro. Wird das Geld auf den Leistungsbezug angerechnet, wenn ich den Verkaufspreis auf mein Konto überweisen lasse, oder ist das eine Vermögensumwandlung? Sonstiges Vermögen ausser einem Kleinwagen Bj.1998 habe ich nicht.
Viele Dank schon mal.
Nachtrag:
Ich habe den Schmuck erst jetzt schätzen lassen, obwohl er schon
jahrelang in der Schublade liegt. Das Amt hatte also bisher keine
Kenntnis davon, und ich selber hatte nicht mit diesem Wert gerechnet.
Beiträge zusammengefügt!
Grace