Sorry, aber wenn ich meine Daten dort eingebe, erscheint eine völlig andere - wesentlich höhere - Summe, als mir vom Jobcenter bewilligt wurde.
Es wurde auch kein KiGe abgezogen, obwohl dies zum Einkommen zählt.
Meine Tochter erhält einen relativ hohen - anwaltlich vereinbarten - Unterhalt, der den Grundbedarf übersteigt, jedoch nicht die anteilige Miete.
Und diese muss ja anscheinend von meiner - minderjährigen - Tochter auch mitgetragen werden (obwohl natürlich der Mietvertrag nur auf mich = AE - läuft).
Ihr Gesamtbedarf liegt knappe 9 EUR höher (incl. anteiliger Miete) als ihr Unterhalt.
Der Rechner wirft sie aus der BG raus und rechnet auch den Unterhaltsüberhang nicht anteilig auf die Miete.
Wo ist der bzw. mein Denkfehler.
Danke!