Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Meine Tochter (19) wurde von Iher Mutter (meiner EX) in 08/2017 aus der Wohnung geworfen
und bekommt nun Hartz IV, lebt alleine in neuer Wohnung. Das Kindergeld sollte ihr ausgezahlt werden,
aber die Änderung des KG-Berechtigten wurde falsch vom Gericht bearbeitet und bis jetzt seit
08/17 kein KG ausgezahlt. Jetzt werde ich als Berechtigter eingetragen, meine Tochter bezieht Hartz IV,
das KG wird ihr aber voll angerechnet als Einkommen. Kann doch so nicht korrekt sein,oder?
Vor allem: wenn die Nachzahlung kommt befürchte ich schon das ihre Hartz IV-Zahlung solange ruht bis die Nachzahlung
aufgebraucht wurde obwohl diese bereits mit angerechnet wurde.
Zu dieser Konstellation habe ich im Netz leider nichts gefunden.
Ich hoffe jemand hat einen hilfreichen Tipp, wenn mögl. mit dem entsprechenden Paragraphen oder Gerichtsurteil.
Danke schön