Guten Tag zusammen,
nach meinem Abitur, welches ich im Juli erworben habe, habe ich übergangsweise, bis zum Start meines Studiums (Immatrikulation im September, Vorlesungszeit ab Oktober), ALG II bezogen.
Bewilligt wurden mir die Monate Juli und August, für September erhielt ich damals eine Ablehnung, da der Sachbearbeiter mir schriftlich mitgeteilt hat, dass mir ab September kein ALG II mehr zustünde, da mein Status nun offiziell Student lautet. Dies war auch so nachvollziehbar, allerdings ist nun folgender Fall eingetreten: Das Bafög-Amt sagt, dass ich nur Geld ab dem Vorlesungszeitraum Oktober erhalte, obwohl ich bereits ab September immatrikuliert war und das Jobcenter für ebendiesen Monat kein Geld zahlt, da ich bereits als Student eingeschrieben bin. Dennoch musste ich mir im September Geld von meiner Freundin leihen, um über die Runden zu kommen, Miete zahlen und Essen zu können. Dieses Geld muss ich ihr natürlich wiedergeben, doch Frage ich mich nun, da ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass das Bafögamt zahlt, wie ich nun dieses Geld wieder reinbekommen kann? Zahlt das Jobcenter? Oder muss das Bafögamt zahlen?
Habt ihr eine Lösung für mich? Leider schaffe ich es nicht neben meinem Studium arbeiten zu gehen, da mein Studium mich täglich mindestens 12 Stunden beschäftigt.
Bafög wird nicht gezahlt - erhalte ich ALG II
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Namurtik -
3. Februar 2018 um 13:28 -
Erledigt
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Vielen lieben Dank
Und schön, dass es eine solche Möglichkeit der Unterstützung gibt! -
Du wirst nicht vergessen, noch etwas Geduld bitte!
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Hallo Hoppel, zunächst bedanke ich mich recht herzlich für deine Antwort.
Nein, mir ist nicht erst im Februar eingefallen, dass ich für September ohne Einkommen bin. Der Bafögantrag ist erst jetzt bewilligt worden, sodass erst jetzt bekannt wurde, dass das Bafögamt nicht zahlt, obwohl das für mein Verständnis ja hätte geschehen müssen, wenn der Sachbearbeiter des Jobcenters mir schriftlich mitteilt, dass Studenten kein Recht auf ALG II haben. Für mein Verständnis bedeutet das, dass ich stattdessen Bafög erhalte, was allerdings nicht der Fall ist -
Es dürfte trotzdem kein Anspruch auf ALG II bestehen, da du immatrikuliert warst und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden hast.
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Es dürfte trotzdem kein Anspruch auf ALG II bestehen, da du immatrikuliert warst und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden hast.
bedeutet also, dass mich der Staat für diesen Monat mittellos lässt?
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Hallo,
bedeutet also, dass mich der Staat für diesen Monat mittellos lässt?
bedeutet also, daß der "Staat" Dich bisher nicht mittellos gelassen hat. Wobei Deine Behauptung an sich schon, nun ja, etwas gewöhnungsbedürftig ist.
Wie auch immer: im Nachhinein wirst Du kaum etwas machen können. Du hättest bereits damals aktiv werden müssen und beim Jobcenter ALG-II für die Übergangszeit bis zur Bewilligung des BaföGs beantragen müssen. Das wäre dann zwar mit der Rückzahlung des BaföGs verrechnet worden - aber egal.
Im übrigen ist der "Staat" (sprich der Steuerzahler) nicht für Deinen Lebensunterhalt verantwortlich. Du hättest zwischen Abi und Studium durchaus einen Job annehmen können, hast es aber vorgezogen, ALG II zu beziehen. Der "Staat" hat Dich in dieser Übergangszeit nicht "mittellos" gelassen. Du hast vom "Staat" für die Übergangszeit ALG II und ab Oktober BaföG bezogen. Jetzt herum zu jammern, daß der gleiche "Staat" Dich mittellos stehen läßt, ist Jammern auf sehr niedrigem Niveau.
Der Bafögantrag ist erst jetzt bewilligt worden
Dann sollte es durch die nachträgliche Bewilligung des BaföGs ab Oktober eigentlich leicht sein, Deine Schulden bei der Freundin zurück zu zahlen.
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Gelöscht! Bitte sachbezogen antworten!
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Punkt 2, ist es nicht so, dass einem Bürger dieses Landes eine gewisse Grundsicherung zusteht?
Aber in deinem Fall nur dann, wenn man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht. Durch die Immatrikulation standest du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, weshalb wir wieder bei Punkt 1 wären, der Arbeit. -
Erstmal gehe ich davon aus, dass du nicht bei deinen Eltern lebst. Korrekt?
Mein Ansatz wäre, den ALG2-Bescheid dahingehend überprüfen zu lassen, dass für September ALG2 zu zahlen ist.
Grund hierfür ist, du bist zwar von Leistungen gem. SGB II ausgeschlossen, wenn dein Studium dem Grunde nach BAföG-förderfähig ist, § 7 V 1 SGB II. Allerdings wird BAföG erst ab dem Monat geleistet in dem die Ausbildung aufgenommen wurde, 15 I 1 BAföG. Die Ausbildung gilt mit dem Anfang des Monats aufgenommen, in dem Unterricht oder Vorlesungen tatsächlich begonnen werden, § 15b I BAFöG. Vorliegend beginnt das offizielle Studiensemester im September, während die Ausbildung erst im Oktober aufgenommen wurde. Grundsätzlich ist der Studiengang dem Grunde nach aber erst BAföG-förderfähig, wenn man ihn aufgenommen hat, da keine Leistungen vor Aufnahme gezahlt werden, §§ 15 I, 15b I BAföG. Im Ergebnis liegt keine grundsätzliche Förderfähigkeit vor, wenn die Ausbildung noch nicht begonnen wurde.
Das kann ein Gericht aber anders sehen. Ich würde es probieren.
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Hallo,
Der Bafögantrag ist erst jetzt bewilligt worden, sodass erst jetzt bekannt wurde, dass das Bafögamt nicht zahlt, obwohl das für mein Verständnis ja hätte geschehen müssen,
aja. Dann hast Du Dir wohl kaum die Antragsformulare angesehen, die Du abgegeben hast. Denn schauen wir uns mal Formblatt 2 an:
"Beginn des Studiums, für das diese Bescheinigung beantragt wird (erster Vorlesungstag)"
Auch im Original fett gedruckt. Damit wäre Dir durchaus bekannt gewesern, daß Du erst ab dem ersten Vorlesungstag förderfähig warst. Von daher hättest Du also schon bei antragstellung reagieren können statt jetzt davon zu schwafeln, daß der Staat Dich mittellos lasse.
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