Was ist dieser Freibetrag?

  • Hallo,

    ich bekomme aufgrund eines Gerichtsurteiles monatlich 50€ durch die Beklagte auf mein Konto überwiesen. Das ist ein Schadenersatz, weil ich von dieser Person beleidigt wurde.
    Nun will das Jobcenter wissen zu welchem Zweck ich dieses Geld erhalten habe.
    So lange hält es meinen Weiterbewilligungsantrag zurück. Dürfen die das überhaupt?

    Muss ich dem Jobcenter den Zweck nennen?
    Gilt da nicht dieser Freibetrag von 100€?

    Vielen lieben Dank
    Yolanda

  • Das Urteil habe ich nicht. Ich hebe Papierkram nie auf. Kein Platz für.

    Aus meinen Kontounterlagen ist der Verwendungszweck ja ersichtlich: "Mit Bezug auf den geschlossenen Vergleich".
    Es geht doch ganz klar hervor, dass es sich um einen geschlossenen Vergleich vor Gericht handelt.


    Für mich daher eine unsinnige Anfrage des Jobcenters.

  • Hallo,

    Es geht doch ganz klar hervor, dass es sich um einen geschlossenen Vergleich vor Gericht handelt.

    nö. Genauso gut könnte ich Dir monatlich privat eine Summe mit dem gleichen Verwendungszweck überweisen. Was also soll das beweisen?

    Das Urteil habe ich nicht. Ich hebe Papierkram nie auf. Kein Platz für.

    Das ist dann eher Dein Problem.


    Für mich daher eine unsinnige Anfrage des Jobcenters.

    Für mich nicht. Siehe meinen ersten Satz in dieser Antwort.

    Du hast eine monatliche Einnahme, deren Zweck Du nicht nachweisen kannst oder willst. Damit gehst Du Gefahr, daß Dir diese Einnahme auf das ALG II angerechnet wird. Was natürlich wiederum Deine Sache ist.

  • ich bekomme aufgrund eines Gerichtsurteiles monatlich 50€ durch die Beklagte auf mein Konto überwiesen. Das ist ein Schadenersatz, weil ich von dieser Person beleidigt wurde.

    Muss ich dem Jobcenter den Zweck nennen?


    § 11a Abs. 2 SGB II: Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der kein Vermögensschaden ist, nach § 253 Absatz 2 BGB geleistet werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

    Damit das Jobcenter entscheiden kann, ob die Entschädigung anrechnungsfrei ist, musst du aber erstmal nachweisen, wofür du die 50 € erhältst. Kannst/willst du das nicht, werden die 50 € auf jeden Fall angerechnet.

    Zitat von YolandaGoesShopping

    Ich hebe Papierkram nie auf. Kein Platz für.


    Dann Scan wichtige Unterlagen.

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