Hallo zusammen, ich bin Mutter eines 14 jährigen Sohnes. Dieser lebt beim Vater und kommt mich regelmäßig an den Wochenenden besuchen.
Meine derzeitige "Wohnung" misst 24qm. Ich weiß, dass mir eigentlich mehr zusteht und möchte nun auch in eine größere Wohnung ziehen.
Wieviel qm stehen mir denn jetzt genau zu? Gibt es noch den 1,5 Personenhaushalt?
Für Links zum Thema bin ich auch dankbar... Liebe Grüße Ann
Temporäre Bedarfsgemeinschaft ALG II - Fragen zur Wohnungsgröße
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Annabell -
5. Februar 2018 um 15:39 -
Erledigt
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im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Hallo,
Ich weiß, dass mir eigentlich mehr zusteht
das Wissen ist falsch. Du hast keinen Rechtsanspruch auf die maximal angemessenen Kosten der Unterkunft und die maximale angemessene Größe einer Wohnung.
Dieser lebt beim Vater und kommt mich regelmäßig an den Wochenenden besuchen.
Wie lange bleibt er dann bei Dir?
Gruß!
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2x im Monat von Freitag bis Sonntag.
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Hallo,
ok.
Ein Antrag auf Umzugsgenehmigung könnte erfolgreich sein - allerdings nun nicht unbedingt auf eine maximale angemessene Größe von 60 qm.
Gruß!
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