Fragen zu einen nicht anfechtbaren Beschluss vom Landessozialgericht

  • Hallo,

    ist es rechtlich möglich gegen einen Beschluss eines Landessozialgerichts gegenanzugehen wenn am ende im Beschluss steht "Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG)", wenn in dem Beschluss der ALG 2 Empfänger und dessen Vermieter als xxxxxxxxxx dargestellt werden, weil die Miete auf die Ortsübliche (und angemessene Miete !!!) angehoben wurde ?

    Hier liegt keine xxxxxxxxxxx vor, es wurde lediglich die Miete auf die Ortsübliche Miete angehoben. Laut Landessozialgericht muss nicht gezahlt werden, weil davon auszugehen ist, das es sich hier um xxxxxxxxxxxx handelt, völlig frei von irgendwelchen Fakten, einfach so wird das angenommen.

    Der ALG 2 Empfänger muss nun seit einigen Monaten und in Zukunft die erhöhte Miete von seinem Regelbedarf decken und die kosten sind nicht ohne, da die Miete das erstemal seit 2011 auf die ortsübliche angehoben wurde.


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    Bitte auf die sachbezogene Ebene zurückkehren!

  • Hallo !

    Danke Grace.

    Verstehe ich das richtig, das die Person laut 160a Abs. 1 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundessozialgericht einreichen kann ?

    Hat das denn überhaupt erfolg wenn Richter einfach so dinge annehmen können, ohne dafür auch fakten zu besitzen ?

  • Zunächst zu den Kosten der Unterkunft! Jedes JC hat bei den KDU Vorgaben, die
    sich nicht unbedingt mit den Wünschen der Vermieter decken. Der Vermieter
    kann die Miete auf die ortsübliche Miete anheben, sein gutes Recht. Das muss sich
    aber nicht mit der Angemessenheit der KDU für die Region des JC decken.

    Leise Zweifel habe ich auch an der Aussage, dass das Landessozialgericht das Wort
    Sozialschmarotzertum genutzt hat. Deine Angaben sind mir einfach zu dürftig.
    Deshalb weiter mit der Erklärung zu den erwähnten §§ des SGG.


    Verstehe ich das richtig, das die Person laut 160a Abs. 1 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundessozialgericht einreichen kann ?

    Hat das denn überhaupt erfolg wenn Richter einfach so dinge annehmen können, ohne dafür auch fakten zu besitzen ?


    Deine Angaben reichen nicht, siehe meine Eingangssätze.

  • Hallo,

    ist es rechtlich möglich gegen einen Beschluss eines Landessozialgerichts gegenanzugehen wenn am ende im Beschluss steht "Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG)",

    es kann theoretisch eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. DiesE hat aber nur dann Erfolg, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, das heißt, ungeklärte Rechtsfragen aufwirft und über den Einzelfall hinaus von allgemeinem Interesse ist (was angesichts der von Dir dargelegten Gründe eher zweifelhaft ist) oder wenn schwere Verfahrensmängel geltend gemacht werden, wobei nicht jeder Mangel automatisch das Recht zu einer Beschwerde gibt.

    Anosnten kann eine solche Beschwerde nur ein am BSG zugelassener Anwalt einreichen. Von daher ist eine Diskussion in diesem Forum recht sinnlos, da hier keiner das Urteil des LSG kennt und Du, wie bereits geschrieben, sowieso einen speziellen Anwalt benötigst. Der kann Dir dann im Rahmen einer Beratung sagen, ob eine solche Beschwerde Sinn macht.

    Im übrigen: nur 3% aller eingereichten Beschwerden hatten erfolg. Das beduet, die Hürden sind sehr hoch.

    Gruß!

  • Wie ich bereits schrieb, ist die erhöhte Miete laut kfz angemessen. Darüber gibt es auch keinerlei Probleme mit. Wie ich ebenfalls schrieb, læsst der Senat den Mieter und Vermieter als Sozialschmarotzer darstellen ( das heißt, es steht dort nicht wortwörtlich so, sondern die Aussage lässt nur diesen Schluss zu) und daher wird die neue Miete nicht anerkannt. Und auch nur deshalb, weil Mieter und Vermieter zur selben Familie gehören. Ganz ohne Fakten wird ihnen unterstellt das man die neue Miete garnicht in echt braucht, es wäre "weltfremd" die laut kfz angemessene Miete zu verlangen. Wohnt dort aber einer der nicht zur Familie gehört, würde die neue Miete anerkannt werden. Dir sollte klar sein daß ich hier keine Beschlüsse online stellen kann und werde. Es bringt mir auch nichts irgendwelche Punkte wegzulassen.

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