Hallo,
ist es rechtlich möglich gegen einen Beschluss eines Landessozialgerichts gegenanzugehen wenn am ende im Beschluss steht "Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG)", wenn in dem Beschluss der ALG 2 Empfänger und dessen Vermieter als xxxxxxxxxx dargestellt werden, weil die Miete auf die Ortsübliche (und angemessene Miete !!!) angehoben wurde ?
Hier liegt keine xxxxxxxxxxx vor, es wurde lediglich die Miete auf die Ortsübliche Miete angehoben. Laut Landessozialgericht muss nicht gezahlt werden, weil davon auszugehen ist, das es sich hier um xxxxxxxxxxxx handelt, völlig frei von irgendwelchen Fakten, einfach so wird das angenommen.
Der ALG 2 Empfänger muss nun seit einigen Monaten und in Zukunft die erhöhte Miete von seinem Regelbedarf decken und die kosten sind nicht ohne, da die Miete das erstemal seit 2011 auf die ortsübliche angehoben wurde.
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Bitte auf die sachbezogene Ebene zurückkehren!