Guten Tag,
ich habe vor kurzen eine Anzeige wegen Betrug bekommen was ich allerdings bestreite. Nun habe ich ein Schreiben vom Gericht bekommen, dass ich gesetzlich einen Anwalt brauche. Entweder ich suche mir selbst einen oder mir wird ein Pflichtverteiger gestellt. Da es um eine Freiheitsstrafe um 1 Jahr geht, möchte ich natürlich meinen Verteiger nach Wunsch wählen. Nun meine Frage: da ich derzeit ALG2 beziehe wollte ich fragen, ob ich den Verteidiger selbst zahlen muss oder ob mir ein Berechtigungsschein zusteht? Wer kann mir bitte weiterhelfen.
Liebe Grüße
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