Hallo,
kurz zur Situation:
Nach der Trennung von meinem Partner, sind meine 3 Kinder und ich auf Wohnungssuche. Seit der Trennung bin ich auf ALG2 angewiesen (befinde mich in Elternzeit, jüngstes Kind 4 Monate alt). Der Mietvertrag wurde zum 28.02.18 gekündigt.
Nach vielen erfolglosen Wohnungsbewerbungen habe ich nun einen sehr lieben Vermieter gefunden, der an mich vermieten möchte. Unter einer Bedingung: Das Jobcenter soll in einem eigenen Verwaltungsakt ihm gegenüber einen Zahlungsanspruch auf Miete begründen. Er sagt, er braucht das als Sicherheit.
Ich habe noch nie davon gehört. Was ist das? Geht das überhaupt? Macht das Jobcenter sowas überhaupt? Wie gehe ich vor, um diese Bedingung des Vermieters durchzusetzen?
Ich möchte dieses Anliegen morgen dem Teamleiter meines zuständigen Jobcenters vortragen, möchte aber nicht ganz ahnungslos in das Gespräch gehen.
Das die KdU angemessen sind und damit übernommen werden, habe ich bereits schriftlich von meiner Leistungsbearbeiterin erhalten. Ich bot dem Vermieter eine Abtretungserklärung meinerseits an, das reichte ihm nicht (ich könnte diese ja jederzeit widerrufen, dann Mietrückstände aufbauen und das wäre dann nicht pfändbar -> seine Aussage).
Kann mir jemand helfen und weiß etwas darüber?
Lieben Dank schonmal und liebe Grüße!
PS: Und falls ich im falschen Unterforum gelandet bin, tut mir das leid. Ich war mir nicht sicher, wo es hingehört.