Unterhaltsnachzahlung Anrechnung

  • Hallo!
    Ich habe folgendes Problem:

    Durch Scheidung musste ich 2016 ALG 2 für mich und meine 3 Kinder beantragen. Das wurde bewilligt bis zum 31.01.2018, ich erhielt also durchgehend Leistungen.

    Durch das neue Unterhaltsvorschussgesetz habe ich rückwirkend zum 1.7.17 UHV beantragt , das wurde abgelehnt vom Jugendamt weil mein Mann plötzlich freiwillig den Mindestunterhalt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zahlen wollte- auch rückwirkend. Also erhielt ich im Dezember eine Nachzahlung von 3256 € in bar. Alles wurde schriftlich festgehalten und dem JobCenter mitgeteilt Auch einen Weiterbewilligungsantrag ab 1.2.2018 stellte ich zeitgleich.
    Nun kam heute (06.02.2018) der Bescheid das der Unterhalt zukünftig angerechnet wird, mein Weiterbewilligungsantrag jedoch abgelehnt wird, da die Summe von 3256€ auf 6 Monate verteilt wird und ich dann keinen Anspruch mehr habe. Auch kam der Hinweis das ich das Geld von Januar 2018 zurückzahlen soll und mich und meine 3 Kinder selber für 6 Monate Krankenversichern muss. Einen neuen ALG 2 Antrag könnte ich frühestens ab Juli 2018 stellen.
    Nun meine Frage: Ist das rechtens? Oder hätte das Geld als einmaliges EK für den Monat gerechnet werden müssen und ab dann als Vermögen? (Weiteres Vermögen besteht nicht)

    Wenn ich mich nun selber kostenpflichtig krankenversichern muss , dann hätte ich ja dann wieder Anspruch auf ALG 2 weil ich mit Anrechnung der 3256 € auf 6 Monate für die Zeit lediglich nur 100 € über dem Anspruch liege?!?

    Ich bin völlig ratlos und verzweifelt mittlerweile und würde mich über eine Antwort freuen

    Einmal editiert, zuletzt von Sasu123 (6. Februar 2018 um 22:54)

  • Hallo,

    Oder hätte das Geld als einmaliges EK für den Monat gerechnet werden müssen und ab dann als Vermögen?

    nein. Du kannst während des Bezuges von ALG II kein Vermögen aufbauen.

    Die Vorgehensweise des Jobcenters mit der 6monatigen Anrechnung ist m.M. nach durchaus richtig.

    dann hätte ich ja dann wieder Anspruch auf ALG 2 weil ich mit Anrechnung der 3256 € auf 6 Monate für die Zeit lediglich nur 100 € über dem Anspruch liege?!?

    Die Logik erschließt sich mir gerade nicht. Ich weiß zwar nicht, wie Du gerechnet hast . aber wenn Du 100 € über den Anspruch liegst, bekommst Du eben aus diesem Grunde kein ALG II, da Du dann ja nicht bedürftig bist. Oder verstehe ich Deine Aussage falsch?

    Gruß!

  • Nochmal besser erklärt:
    Wenn das Geld angerechnet wird, dann bin ich monatlich 100 € über den Satz und bekomme richtigerweise kein Geld.
    Wenn ich aber meine Krankenkasse selber bezahlen muss, dann sind die monatlichen Kosten (der Gesamtbedarf) so hoch, das ich wieder Anspruch hätte. Den sie mir aber verweigern weil ich die Unterhaltsnachzahlung bekommen habe

  • Hallo,

    in der Berechnung des Amtes sollten die KK-Kosten durchaus berücksichtigt sein.

    Da hier aber keiner die konkreten Zahlen kennt, kann Dir keiner sagen, ob Du Dich irrst oder ob das Jobcenter falsch gerechnet hat.

    Solltest Du für die Ablehnung einen Berechnungsbogen erhalten haben, kannst Du ihn gerne anonymisiert mal hochladen, damit wir einen Blick darauf werfen können.

    Wenn Du keinen Berechnungsbogen erhalten hast: wie alt sind die Kinder? Weclhes sonstiges Einkommen ist vorhanden? Wie hoch ist die vom akzerptierte Warmmiete? Wie hoch die Gebühren Deiner KK?

    Gruß!

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