Hallo zusammen,
ich habe bis Ende 2017 studiert, bin seitdem wieder bei meinen Eltern und bekomme ALG II.
Zum 01.03. ziehe ich in eine eigene Wohnung die auch vom Jobcenter genehmigt wurde.
Momentan bin ich noch bei meinen Eltern gemeldet und war es auch als ich studiert habe (meine Sudentenwohnung war als Zweitwohnsitz angemeldet).
Meine Frage ist jetzt ob ich meine neue Wohnung auch als Zweitwohnsitz anmelden kann oder als Hauptwohnsitz anmelden muss um die Kosten für die Unterkunft vom Jobcenter erstattet zu bekommen (in meinem Fall 270€).
In der Praxis wird es natürlich mein Hauptwohnsitz sein, allerdings muss ich mich dann bei diversen Ämtern ummelden, einen neuen Personalausweis beantragen etc., was inklusive Fahrtkosten nochmal mit knapp 70€ zu Buche schlagen wird.
Die Wohnung ist nur ca. 10km vom Wohnsitz meiner Eltern entfernt.
Kann mir jemand sagen ob das möglich ist oder evtl. sogar aus eigener Erfahrung berichten?
Vielen Dank und viele Grüße,
tender