hallo ihr lieben ,
bitte entschuldigt wenn ich was falsch gemacht haben oder mache , ist das erste mal das ich in einem forum schreibe .
gestern habe ich eine mieterhöhung bekommen 55,- , jetzt habe ich angst das ich in 6 monaten obdachlos werde.
von anfang :
ich wohne seid 8 j. in einer 65 qm erdgeschosswohnung , wobei 10 qm vom hof sind ( der nur durch meine küche zu erreichen ist )
die miete ist kalt 370,- nebenkosten 151,-
1 nachtromspeicher im wohnzimmer 2 stromheizungen , eine schlafz. eine küche.
die wohnung ist jetzt schon zu teuer , sagt das jb . ich warte seid mai darauf zum amtsarzt zu gehen aber da tut sich nichts .
der amtsarzt kann mir bescheinigen das ich in der wohnung bleiben kann , so meine ansprechperson beim jb.
letztes jahr lag ich ca 65,- über der grenz , meine bitte das ich das selber zahlen könnte wurde abgelehnt , da es zu viel wäre.
jetzt liege ich noch mal 55,- drüber insgesamt sind es 119 , laut düsseldorfer tabelle.
habe hier im forum gelesen das sich die mietgrenze auch erhöht haben ? ist das nur für berlin oder für ganz deutschland ?
es ist nicht einfach in düsseldorf eine wohnung zu bekommen , noch schlechter ist es wenn man einen 66 kg schweren hund hat .
mein sohn der autismus und mutismus hat , wohnt im selbern haus wie ich . wenn ich ausziehen muss , brauche ich 2 neue wohnungen.
mein sohn kann selber für sich sorgen , es ist aber für ihn wichtig in meiner nähe zu bleiben .
ich weiss jetzt nicht ob ich was vergessen habe , bitte fragt mich doch einfach
besteht die möglichkeit das ich in meiner wohnung bleiben kann ?
liebe grüsse
mieterhöhung
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wayne -
8. Februar 2018 um 16:11 -
Erledigt
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Hallo,
letztes jahr lag ich ca 65,- über der grenz , meine bitte das ich das selber zahlen könnte wurde abgelehnt , da es zu viel wäre.
jetzt liege ich noch mal 55,- drüber insgesamt sind es 119 , laut düsseldorfer tabelle.erstens wird eine Selbstzahlung sicher nicht abgelehnt und zweitens hat die Düsseldorfer Tabelle absolut nichts mit den Kosten der Unterkunft zu tun. Oder was meinst Du mit dieser Tabelle?
noch schlechter ist es wenn man einen 66 kg schweren hund hat .
Und was genau hat der Hund nun mit den Grundsicherungsleistungen für Dich und einer angemessenen Miete zu tun?
besteht die möglichkeit das ich in meiner wohnung bleiben kann ?
Ja - solange Du die Differenz zwischen den angemessen Kosten der Unterkunft und der tatsächlichen Miete selbst zahlen kannst.
Du führst hier Argumente wie einen Hund oder Deinen Sohn an. Wobei auch nicht ersichtlich ist, warum Du nun zwei neue Wohnungen brauchst, wenn Dein Sohn in seiner eigenen Wohnung lebt, zumal dann auch der Sohn
selber für sich sorgen
kann.
So richtig komme ich nicht klar mit Deinem Problem.
Gruß!
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Mietobergrenze
(inkl. NK, ohne Heizung)
1 Person 415,-
Nichtprüfungsgrenze
(inkl. NK, ohne Heizung)
1 Person 457,-
das habe ich mal aus der seite kopiert , weiss nicht ob ich hier den link einsetzten darf .
das ein eigenanteil nicht abgelehnt werden darf , wusste ich nicht . mir sagte man das es zu viel ist und darum nicht gehen würde.mein hund hat natürlich damit nichts zu tun , wollte nur sagen das es mit so einem grossen hund , kaum möglich ist eswas anderes zu bekommen . was natürlich dem jb egal ist bzw nicht berücksichtigt wird .
da mein sohn autistisch und mutistisch ist , braucht er mich um in seinem leben zurecht zu kommen . wenn ich aus dem haus ausziehen muss , wird mein sohn da auch ausziehen müssen . er kann zwar viel selber aber eben nicht alles .
ich habe richtig angst grade das ich alles verlieren werde , selber bin ich sehr krank und dadurh in die armut gerutscht .
wir hatten nie sehr viel es hat immer gelangt , wir waren zufrieden aber jetzt habe ich richtig schreckliche angst
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