Rückerstattung von mir gezahlter Mietnebenkosten - ALG II

  • Hallo,
    ich weiß nicht so recht wie ich es erklären soll, aber ich fange einfach mal an. Zum Titel, der ist eventuell etwas Falsch gewählt, Verzeihung dafür.

    Also es geht darum das ich von 2010-2014, die Nebenkosten (also das was ich an die Stadtwerke gezahlt habe, kein Strom),
    von meinem Regelsatz selbst gezahlt habe. Bis ich 2015 dann eine hohe Nachzahlung, hatte die das ganze getopt hat und ich dann erst erfahren habe,
    das das Amt genau diese Zahlungen, da sie in die Miete mit reinfallen, übernimmt...was seid dem auch der fall ist.
    Soweit ich weiss habe ich eine Rückzahlung von 200-300€ erhalten (vom Jobcenter, die etwa das decken was ich 6 monate lang bezahlt habe).

    Meine Frage ist, kann ich das was ich 2010-2014 aus meinem Regelsatz an die Stadtwerke geleistet habe,
    vom JC zurück fordern oder gilt hier bereits die verjährungsfrist?
    Das ist mir beim Sortieren meiner Unterlagen aufgefallen. shit

    Leider habe ich dazu nicht wirklich was im Internet gefunden,
    weshalb ich mich mit der Frage an die Leute hier wende.

    Danke im Vorraus. :-b

  • Schade :( Find ich aber auch traurig das die vom JC das einem nicht einmal sagen oder in irgendeiner form mitteilen.
    habe damals auch nur durch zufall erfahren das die Nebenkosten der Stadtwerke (nicht strom) vom JC übernommen wird :(

    trotzdem danke für deine hilfe

  • Hallo,

    Find ich aber auch traurig das die vom JC das einem nicht einmal sagen oder in irgendeiner form mitteilen.

    naja - kann es nicht eher daran liegen, daß Du den Antrag damals nicht richtig ausgefüllt hast? Dort werden die Betriebskosten explizit abgefragt und entsprechende Unterlagen angefordert. Dir hätte bereits beim ersten Bescheid auffallen müssen, daß in Sachen Wamrmiete etwas nicht stimmt...

    Gruß!

  • Guten morgen Ich habe damals meine ersten Anträge mit meinem damaligen Sachbearbeiter zusammen ausgefüllt...
    ...und selbst wenn...am Empfang kontrollieren Sie immer das alles drin steht...an den Mehrbedarf wurde ich immer fleißig erinnert. So wie seid 3 Jahren an an die nebenkostenabbrechnungen der Stadtwerke.
    Zum Mehrbedarf muss ich sagen den hab ich vomir ersten Jahr nach gezahlt bekommen...so wie anderein amtsgelder...weil man mir vieles zu Anfang nicht gesagt hat...als ich dann eine neue sachbearbeiterin bekommen habe ist ihr vieles aufgefallen rechtzeitig.
    Hab aber auch von bekannten gehört das das jc gerne mal etwas verheimlicht...wenn man nicht selbst drauf kommt hat man Pech. ..so wie ich jetzt das eingezahlteil Geld sehr ich scheinbar nie wieder. ... ;(

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