Hallo,
ich weiß nicht so recht wie ich es erklären soll, aber ich fange einfach mal an. Zum Titel, der ist eventuell etwas Falsch gewählt, Verzeihung dafür.
Also es geht darum das ich von 2010-2014, die Nebenkosten (also das was ich an die Stadtwerke gezahlt habe, kein Strom),
von meinem Regelsatz selbst gezahlt habe. Bis ich 2015 dann eine hohe Nachzahlung, hatte die das ganze getopt hat und ich dann erst erfahren habe,
das das Amt genau diese Zahlungen, da sie in die Miete mit reinfallen, übernimmt...was seid dem auch der fall ist.
Soweit ich weiss habe ich eine Rückzahlung von 200-300€ erhalten (vom Jobcenter, die etwa das decken was ich 6 monate lang bezahlt habe).
Meine Frage ist, kann ich das was ich 2010-2014 aus meinem Regelsatz an die Stadtwerke geleistet habe,
vom JC zurück fordern oder gilt hier bereits die verjährungsfrist?
Das ist mir beim Sortieren meiner Unterlagen aufgefallen. shit
Leider habe ich dazu nicht wirklich was im Internet gefunden,
weshalb ich mich mit der Frage an die Leute hier wende.
Danke im Vorraus. :-b