Hallo,
wenn ich schon dabei bin, komme ich mit einem weiteren Anliegen, bei dem ich nicht weiter weiß
und das JC keine Stellung dazu nimmt.
Ich hoffe ich bin hier richtig... ansonsten verschieben oder so.
Ich hänge Datein an (Persönliche Daten streiche ich aus).
Es geht darum, das ich eine Rückzahlung von 468€ (aufgerundet)
an das Arbeitsamt zurück zahlen muss.
Angeblich entstanden, daraus das ich guthaben unerlaubt einbehalten habe!
Dabei habe ich den Email und Schriftverkehr über das eine Guthaben von 277,20€
das irgendwann einfach damit endete, das meine Sachbearbeiterin klären wollte wie das Guthaben angerechnet wird...
...alles etwas verwirrend, sorry!
Die 77€ aus diesem Jahr, ist guthaben, das aus nebenkosten der Wohnung, also vom Vermieter entstand, das guthaben, befindet sich nach wie vor beim Vermieter...
...das ist zwar mein GUTHABEN, aber sie dürfen es mir erst auszahlen wenn das ich ein JA vom JC habe...bisher sind guthaben der art mit der nächsten miete verrechnet worden und dieses mal rechnet sie mir das an...
Naja ich finde keinen Zusammenhang wie sie auf diese Summe gekommen sind!
Vielleicht kann mir jemand helfen, der da durch blickt?!
Wie ist das gibt es bei solchen sachen nicht auch eine Verjährungsfrist,
so wie bei meinen Rückerstattungsdingern?! (anderer beitrag).
Danke für eure hilfe... PS ich hoffe ich hab alle persönlichen daten ausgeblendet! x.x
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