Guthaben - Rückzahlung

  • Hallo,
    wenn ich schon dabei bin, komme ich mit einem weiteren Anliegen, bei dem ich nicht weiter weiß
    und das JC keine Stellung dazu nimmt.
    Ich hoffe ich bin hier richtig... ansonsten verschieben oder so.

    Ich hänge Datein an (Persönliche Daten streiche ich aus).

    Es geht darum, das ich eine Rückzahlung von 468€ (aufgerundet)
    an das Arbeitsamt zurück zahlen muss.
    Angeblich entstanden, daraus das ich guthaben unerlaubt einbehalten habe!
    Dabei habe ich den Email und Schriftverkehr über das eine Guthaben von 277,20€
    das irgendwann einfach damit endete, das meine Sachbearbeiterin klären wollte wie das Guthaben angerechnet wird...
    ...alles etwas verwirrend, sorry!
    Die 77€ aus diesem Jahr, ist guthaben, das aus nebenkosten der Wohnung, also vom Vermieter entstand, das guthaben, befindet sich nach wie vor beim Vermieter...
    ...das ist zwar mein GUTHABEN, aber sie dürfen es mir erst auszahlen wenn das ich ein JA vom JC habe...bisher sind guthaben der art mit der nächsten miete verrechnet worden und dieses mal rechnet sie mir das an... :(

    Naja ich finde keinen Zusammenhang wie sie auf diese Summe gekommen sind!
    Vielleicht kann mir jemand helfen, der da durch blickt?!
    Wie ist das gibt es bei solchen sachen nicht auch eine Verjährungsfrist,
    so wie bei meinen Rückerstattungsdingern?! (anderer beitrag).

    Danke für eure hilfe... PS ich hoffe ich hab alle persönlichen daten ausgeblendet! x.x

    buergergeld.org/community/attachment/339/buergergeld.org/community/attachment/338/buergergeld.org/community/attachment/337/

  • Mir ging es ja nicht darum das es an mich ausgezahlt wird.
    Und das was aus der betriebskosten abrechnung kommt das weiss ich das das dem amt gehört.
    mir ging es darum ob jemand mir sagen kann wie sie auf die summe von 470 € kamen?
    weil ich das iwie nicht herauslesen kann, wie die drauf kamen.
    ob vllt jemand eine ahnung hätte?

    Und wieso kürzungen meinerseits anrechnungsfrei bleiben? O.o

    Ich weiss von freunden damals wenn die wohnung zu teuer wurde,
    wurden sie freundlich daraufhin gewiesen sich was neues zu suchen oder
    als ausgleich würde man vom regelsatz was anrechnen...
    ...ich wurde weder daraufhingewiesen das die miete zu hoch ist, sonst noch was
    es wurde einfach gekürzt! (Hab mir die bescheide, von 2010-2016, alle neu zu schicken lassen)

  • Hallo,

    schaue auf Seite 2 gleich oben: Du hast ein Guthaben von 691 € erhalten. Da nicht die gesamten Unterkunftskosten übernommen wurden, reduziert sich dieses Guthaben für das Jobcenter auf 462 €, den Rest kannst Du behalten.

    Gruß!

  • Ich hätte eine Frage zu dem Guthaben aus Zahlungen für Wasser / Abwasser.

    11x 120 € erscheinen mir für Wasser extrem hoch. Hast du das mal geprüft?

    Dann wäre interessant, ob das Guthaben für Wasser bereits verrechnet oder ausgezahlt wurde und falls ja, wann genau? Das JC hat be Kenntnis aller Tatsachen üblicherweise nur ein Jahr Zeit das Geld zurückzufordern.

  • Hallo
    danke für die Zügige Antwort.

    Ich hätte eine Frage zu dem Guthaben aus Zahlungen für Wasser / Abwasser.

    11x 120 € erscheinen mir für Wasser extrem hoch. Hast du das mal geprüft?

    Dann wäre interessant, ob das Guthaben für Wasser bereits verrechnet oder ausgezahlt wurde und falls ja, wann genau? Das JC hat be Kenntnis aller Tatsachen üblicherweise nur ein Jahr Zeit das Geld zurückzufordern.

    Dazu muss ich sagen, das das ein fehler in meiner Wohnung war.
    In der Toilette war etwas kaputt, weshalb das Wasser scheinbar durchgehend lief.
    Es ist mir erst aufgefallen als ich von den stadtwerken daraufhingewiesen wurde,
    das solche kosten meist dann entstehen wenn irgendwo das wasser läuft...
    und am ende kamen wir drauf das im Toiletten kasten hinterm klo ein gerät defekt war, es wurde ausgetauscht und ersetzt...
    daraufhin waren die abwasser kosten in dem Jahr wirklich hoch... soweit ich weiss aber nicht bei 120€ lagen!
    Das passierte im zeitraum 01.01.2015-31.12.2015 (abrechnungzeitraum stadtwerke) weshalb ich auf eine nachzahlung von 699,67€ kam
    (Das JC meinte das das ein fehler des vermieters war und er normalerweise sich um die rückzahlung kümmern müsste, der vermieter wollte keine stellung dazu nehmen und weil das JC letzten endes die kosten ohne wenn und aber übernommen hat, hab ich auch keinen anwalt eingeschaltet).
    Das Jahr darauf also vom 01.01.2016-31.12.2016 habe ich ein guthaben von 277.20€ erhalten... weil das ziemlich hoch war, habe ich mich direkt ans JC gewendet... ja ich glaub ich hätt ausser der mündlichen absprache, noch mir alles protokollieren und unterschreiben lassen sollen! Sie meinte ich soll das guthaben erstmal bei seite legen, weil ich damit rechnen kann das es demnächst an meinen Regelsatz angerechnet werden könnte.
    Kann mich auch ehrlich gesagt nicht daran erinnern 120€ 11 monate lang gezahlt zu haben..
    Die Stadtwerke haben mich ab aug. 2016 auf meine bitten runtergestuft auf 75€, weil 120€ für ein 2 personen haushalt wirklich viel geld ist.
    Naja und die jahres abrechnung hat gezeigt ich hatte recht worauf ich für 2017 auf 46€ runter gestuft wurde, mittlerweile 44€

    Wenn es darum geht, das guthaben von 277€ nach zu zahlen dann sag ich nicht nein,
    aber bei 77€ die ich nicht mal erhalten habe oder mir unter den nagel gerissen habe, das geld was als guthaben noch beim vermieter verbucht ist...zurück zu zahlen finde ich ne sauerei.

    Ich glaube ich schreibe einen Wiederspruch, die möglichkeit dazu habe ich ja erhalten bis zum 22.2
    wenn es dann nicht fruchtet schalte ich den anwalt ein, der kennt sich mit den rechtslagen besser aus als ich

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