Maßnahme trotz Minijobs

  • ich hoffe es kann mir hier jemand meine Frage beantworten
    folgender Sachverhalt

    ich arbeite seit einigen Jahren bei zwei Arbeitgeber! auf Minijob Basis die ich mir selbst gesucht habe und auf den 1. Arbeitsmarkt sich befinden
    es bestehen keine Zwischenfirmen

    bei einem dieser Arbeitgeber hätte ich nun die Möglichkeit! das ich dort einen Raum nutzen könnte zur Enstpannung Trainerin
    auf Anfrage bei meinen JC Sachbearbeiter ob es möglich wäre die Kosten für die Ausbildung zu übernehmen ( was sich ca. auf 350,- Euro belaufen)
    wurde diese mir verweigert

    er meinte ich könnte dies in meiner Freizeit erledigen

    was er mir Angeboten hat! und auch bezahlen würde weil der Weiterbildungsträger mit dem JC zusammen arbeitet ist eine Vollzeitmaßnahme!
    die ein paar tausend Euro kostet

    wie sieht es nun hier Rechtlich aus?
    kann ich gegen das JC etwas unternehmen da diese mir ja die Aussicht auf eine sichere Selbstständigkeit verwehrt

    freue mich auf Antworten
    danke

  • Ein paar Satzzeichen wären toll sowie Groß- und Kleinschreibung. Bitte lies deinen Beitrag auch nochmal, bevor du ihn absendest.

    Ich habe es nun so verstanden, dass du eine Weiterbildung zur Entspannungstrainerin machen könntest. Dies kostet aber 350 € und das Jobcenter zahlt dies nicht. Das Jobcenter würde aber womöglich eine Vollzeitmaßnahme zahlen?

    Nun geht es aber auch darum, dass du nicht mehr abhängig beschäftigt sein möchtest, sondern selbstständig tätig sein willst.


    Erstmal wäre es notwendig zu wissen, welches fachliche Ziel die Weiterbildung hat. Zwischen 350 € und ein paar tausend Euro ist ein erheblicher Unterschied.
    Dann müsste geklärt werden, ob du abhängig beschäftigt oder selbstständig sein willst.
    Das wäre zu klären.

    Bitte trenne dich von Gedanken wie "sichere Selbstständigkeit". Es ist üblicherweise nie der Fall, dass eine selbstständige Tätigkeit sicher ist.

  • Lieben Dank für ihre Antwort! Casa

    Genau! Die Entspannungstrainerin, wird nicht übernommen, aber die Vollzeitmaßnahme!
    Da der Träger, der Weiterbildung mit dem JC zusammen arbeitet.
    Der JC Sachbearbeiter meinte, dass eine Maßnahme, wie der Entspannungstrainer nicht übernommen wird, da das Amt in Gesundheitsberufen keine Aussicht auf Erfolg sieht.
    Aufgrund des Angebotes der Firma, würde sich daraus eine Selbstständigkeit ergeben! Und mit sicherer Selbstständigkeit meinte ich, dass es diese Firma schon lange gibt und es auch noch geben wird.
    Was meinen Sie genau mit? Fachliches Ziel?
    So wie ich das gelesen habe, ist es ein Bewerbungstraining, das über 6 Monate geht und mich vorbereiten soll in eine Sozialversicherte Stelle zu bringen.

  • So wie ich das gelesen habe, ist es ein Bewerbungstraining, das über 6 Monate geht und mich vorbereiten soll in eine Sozialversicherte Stelle zu bringen.


    Welche fachlichen Qualifikationen sind grundsätzlich vorhanden?
    Weisen die Bewerbungsunterlagen Defizite auf?
    Falls Defizite da wären, könnte sich die Maßnahme auf Selbigen
    begründen und wäre dann kaum abzulehnen.

  • wie ich oben schon geschrieben habe! in dieser Firma bin ich seit Jahren auf Minijob
    angestellt und habe noch einen weiteren den ich ausübe

  • Zwischen Bewerbungstraining und Weiterbildung zur Entspannungstrainerin ist aber ein Unterschied. Dass das eine gezahlt wird und das andere nicht, hat nichts miteinander zu tun.

    Um eine Weiterbildung für eine selbstständige Tätigkeit gezahlt zu bekommen ist ein Businessplan notwendig und die Ausführung der selbstständigen Tätigkeit in Vollzeit.
    Liegen die Voraussetzungen nicht vor und sieht das Jobcenter in deinen bisherigen Minijobs keine Entwicklungsperspektive muss es dafür sorgen, dass du eine bedarfsdeckende Arbeit aufnimmst. Dafür kann ein Bewerbungstrainung notwendig und sinnvoll sein, damit du eine Vollzeitstelle findest.

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