Anspruch auf ALG I oder ALG II bei fristloser Kündigung

  • Hallo,


    ich habe am 02.01.2018 eine Arbeit angefangen, über eine Zeitarbeitsfirma.


    am 08.01.2018 habe ich zu meiner Ansprechpartnerin bei der Zeitarbeitsfirma angerufen und gesagt, dass diese Tätigkeit ist sehr schwierig für mich ist, deshalb ab 09.01.2018 kann ich nicht mehr beim Einsatzfirma arbeiten. Diese Ansprechpartnerin bat mich, dass ich doch nochmals mit Einsatzfirma reden soll und vielleicht gibt es ja eine Lösung. Am 09.01.2018 habe ich beim Teammanager beim Einsatzfirma gemeldet und eigentlich genau dasselbe gesagt. Er hat gesagt danke für die Ehrlichkeit und das war's. Seit dem habe ich nichts von der Zeitarbeitsfirma und Einsatzfirma gehört.


    In ein paar Tagen habe ich ein neues Stellenangebot von eine andere Zeitarbeitsfirma gekriegt und seit 16.01.18 arbeite ich und bin zufrieden.


    Am 07.02.2018 wurde ich überrascht. Die Ansprechpartnerin von der Zeitarbeitsfirma hat mir eine E-Mail geschickt:


    "Wir sind Ihr Arbeitgeber und Sie haben sich am 09.01.2018 weder bei uns abwesend gemeldet, noch haben Sie bei uns gekündigt. Sie haben Einsatzfirma informiert, aber nicht uns. Es wäre Ihr Pflicht gewesen, sich umgehend am 09.01.2018 bei uns zu melden. Das haben Sie nicht getan und daher fehlen Sie seit dem 09.01.2018 bei uns unentschuldigt. "


    Nach ein paar Tagen habe ich per Post eine Fristlose Kündigung gekriegt. Der Kündigungsgrund steht nicht, aber ich glaube es handelt sich über "Unentschuldigtes Fehlen".


    Meine Frage ist jetzt. Welche Folgen hat die fristlose Kündigung jetzt für mich?Bekomme ich jetzt kein Geld für diese einwöchige Beschäftigung, oder vielleicht kriege ich jetzt eine Strafe. Außerdem meine neue Arbeitsstelle ist befristet. Nach der Befristung soll ich in der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden und dann Arbeitslosengeld 1 oder 2 beantragen. Kann auch die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängen wegen diese alte Kündigung?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

  • Die Zeit die du gearbeitet hast kriegst du auch bezahlt.

    Du hättest auch deine ZAF informieren müssen, wenn du bei der Einsatzfirma nicht mehr arbeitest, denn die ZAF ist dein Arbeitgeber.
    Ich sehe das auch so, dass du unentschuldigt gefehlt hast. Für diese Zeit hast du keinen Anspruch auf Bezahlung.


    Eine Strafe erhältst du denke ich nicht.


    Wegen der Befristung der aktuellen Stelle kann es aber zu Problemen kommen, wenn es keinen wichtigen Grund für die Annahme der befristeten Beschäftigung gab und du vorher unbefristet beschäftigt warst.
    Das muss dann allerdings im Einzelfall beurteile werden. Du kannst dich, falls es soweit kommt ja nochmal melden. Im Moment sehe ich keine akuten Probleme.

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