Anhörung Überzahlung- Inkasso!

  • Hallo,

    ich wohne seit einigen Jahren bei meinen Eltern zur Untermiete.
    Anfangs hat das Jobcenter den Mietvertrag akzeptiert und die Mietkosten in voller Höhe übernommen.
    Nach etwa 9 Monaten kam ein Änderungsbescheid und die Kosten wurden nicht mehr in voller Höhe übernommen. Stattdessen Pro-Kopf-Anrechnung.
    Da ein Familienmitglied Grundsicherung im Alter erhält, hat das Sozialamt einfach mal den Mietvertrag meiner Eltern mit der Hausverwaltung an das Jobcenter übermittelt.
    Diese Dritteln nun die Miethöhe.

    Natürlich Widerspruch und dann Klage eingereicht. 1 Woche vor dem Termin beim Sozialgericht wieder Änderungsbescheid des Jobcenter, man würde die Miete in voller Höhe berücksichtigen und ich erhielt eine fette Nachzahlung.

    Wieder einige Monate später kam erneut Änderungsbescheid und die Kosten wurden nicht mehr in voller Höhe übernommen. Stattdessen wieder die Pro-Kopf-Anrechnung.
    Natürlich Widerspruch und Klage eingereicht. Warten auf Termin beim Sozialgericht.

    Ist das Willkür des Sachbearbeiters? Wie kommt dieses "Ja, Nein, Ja, Nein" zustande?

    Das kann doch nicht immer alle paar Monate so weiter gehen.


    Vielen Dank.
    Grüße Yolanda

  • Grundsätzlich ist erst einmal jeder Bewilligungszeitraum für sich selbst zu betrachten, so dass es zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. Auch müsstest du gegen jeden rechtswidrigen Bescheid erneut Widerspruch einlegen. Ich empfehle auch erneut zu klagen und im Falle eines Änderungsbescheids auf ein Urteil zu bestehen, da Wiederholungsgefahr droht (bzw. auch bereits Wiederholung eintrat). Das nennt sich dann Fortsetzungsfeststellungsklage.


    Gibt es denn einen Grund, warum von dem Mietvertrag abgewichen wird und eine kopfteilige Berücksichtigung der Miete stattfindet?
    Der Mietvertrag hat erstmal Vorrang vor der Aufteilung nach Köpfen, wenn der Mietvertrag auch gelebt wird, d.h. die Miete in vereinbarter Höhe gezahlt wird.

  • Zitat von Yolanda

    Man weicht von meinem Mietvertrag ab, weil mein Vater Grundsicherung zu seiner Erwerbsminderungsrente erhält.


    Das ändert nichts daran, dass der Mietvertrag einzuhalten ist.


    Wenn der Mietvertrag aber erst während beide im Leistungsbezug waren geschlossen wurde, kann das zu Schwierigkeiten führen.

  • Hallo,

    dem Jobcenter liegen mein Mietvertrag vor (der konsequent ignoriert wird), der Arbeitsvertrag (20 Wochenstunden, Bruttoarbeitslohn) und die regelmäßigen Gehaltsnachweise.
    Dem Jobcenter sollte es doch möglich sein, richtig zu rechnen.

    Nun kam es zur Überzahlung (die 2.te) zu der ich mich äußern sollte.

    Ich teilte dem Jobcenter mit, dass die Miethöhe falsch berechnet wurde (es ignoriert den Mietvertrag und wendet Pro Kopf Anrechnung an) und ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen sei und mein Gehaltsnachweis vorgelegt habe. Rechnen müssen sie selber. Ich mache Vertrauensschutz geltend.

    Als Antwort kam eine Zahlungsaufforderung der Überzahlung mit Anschrift einer Inkassso. Meine Äußerung sei Sachverhaltsfremd. Ich solle innerhalb zwei Wochen zahlen, könne gegen den Bescheid jedoch innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.


    Wozu äußere ich mich, wenn meine Aussage als Sachverhaltsfremd bezeichnet wird. Warum soll ich innerhalb von 14 Tagen zahlen, wenn ich innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen kann? Ist doch unlogisch.
    Selbst wenn ich Widerspruch einlege habe ich Stress mit der Inkasso, wenn ich nicht zahle. Was ich auch nicht werde.

    Ich bin an der Überzahlung doch nicht Schuld.

    Weiß jemand Rat? Danke

  • Von was für Summen sprechen wir?
    Schwankte dein Einkommen?
    War der Bescheid vorläufig?


    Zitat von Yolanda

    Den Mietvertrag hatte ich geschlossen bevor ich zu meinen Eltern zog als ich noch meine eigene Wohnung hatte.


    Die Frage war aber, ob der Mietvertrag geschlossen wurde, kurz bevor du bedürftig wurdest oder schon warst (Leistungen gem. SGB II bezogen hast) und nicht, ob der Mietvertrag vor Einzug bei den Eltern geschlossen wurde.

  • Ich hatte auch schon vorher Leistung bezogen gehabt.

    Es handelt sich einmal um ca. 350€ und einmal um ca.670€.
    Mein Gehalt schwankt um 5€ +/- monatlich.

    Ich weiß nicht, ob der Bescheid vorläufig war. Ich achte da nie darauf.

  • Ja. Ich muss ja wohl darauf vertrauen und erwarte auch, dass der Mitarbeiter richtig rechnet.
    Gegen paar Cent oder Euro ist nichts einzuwenden. Aber wenn es sich um paar Hundert handelt,hört der Spaß auf.
    Soll der Leistungsbezieher künftig die Rechnerei übernehmen?

    Die Statistik belegt jedenfalls, dass viele Bescheide falsch sind. Inkompetenz der Sachbearbeiter?

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