Hallo ins Forum
mein Lebensgefährte wird zum April ALG II beantragen. Aufgrund der Höhe meines Einkommens hat er aber keinen Anspruch bei ALGII (zumindest laut ALGII-Rechner).
Im Moment sieht es danach aus, dass er sich selbständig machen möchte. Hier nun meinen Frage , wenn er kein Harzt IV bekommt, kann er trotzdem die Einstiegshilfe zur Selbstständigkeit beantragen?
Es wäre verdammt nett, wenn ihr mir Auskunft geben könntet. Vielen Dank.