Einstiegsgeld - Anspruch -

  • Hallo ins Forum :)

    mein Lebensgefährte wird zum April ALG II beantragen. Aufgrund der Höhe meines Einkommens hat er aber keinen Anspruch bei ALGII (zumindest laut ALGII-Rechner).
    Im Moment sieht es danach aus, dass er sich selbständig machen möchte. Hier nun meinen Frage , wenn er kein Harzt IV bekommt, kann er trotzdem die Einstiegshilfe zur Selbstständigkeit beantragen?

    Es wäre verdammt nett, wenn ihr mir Auskunft geben könntet. Vielen Dank.

    ^^

  • Hallo,

    nach Deinen Angaben besteht kein Anspruch auf ALG II, womit sich durch einen reinen Antrag auf ALG II auch nichts an der Krankenversicherung ändert. Wenn der Antrag abgelehnt wird, übernimmt das Amt auch nicht die Kranlenkassenkosten.

    Gruß!

  • Allerdings kann es sein, dass ihr durch die Kosten der Krankenversicherung bedürftig werdet und das Jobcenter dann (ggf. teilweise) die Kosten der Krankenversicherung zahlen muss.


    Um wie viel übersteigt denn dein anrechenbares Einkommen euren Bedarf?


    Oder sag uns, was du brutto und netto verdienst, wie hoch eure Miete ist und wer alles in eurer Wohnung lebt.

  • Hallo Casa

    laut online Rechner 500 Euro zuviel.

    Ich habe 3900 euro brutto - 2340 netto , mein Sohn lebt bei mir...im Wechselmodell - Steuerklasse I mit 0,5 Kind
    Kaltmiete 700 - 85 qm und 350 Nebenkosten )Ölheizung - Stadt Düsseldorf -

    also zu dritt - Freund, mein Kind und ich -
    muss ich dann im Schlimmsten Fall die Krankenversicherungsbeiträge für meinen Freund zahlen?

    Leider ist das Thema noch neu und kompliziert - deshalb habe ich mich hier angemeldet-
    Ich bedanke mich nochmals für Deine/Eure Unterstützung

  • Da ihr euch im Grenzbereich zwischen Hilfebedürftigkeit und Nichthilfebedürftigkeit befindet, brauche ich noch weitere Informationen.

    Wie lang lebst du schon mit deinem Partner zusammen? Ist ggf. auch eine Hochzeit geplant?

    Wie alt ist das Kind?

    Zahlst oder erhältst du Unterhalt für das Kind?

    Kindergeld erhältst du sicherlichlich zur Hälfte?

    Hast du besonders hohe Kosten (>100 € / Monat) für deine Arbeit (Arbeitsweg?)


    Gruß!

  • Danke,

    wir leben seit dem 09.01.2016 in einem gemeinsamen Haushalt- meine Wohnung
    Mein Freund ist aber offiziell beim Vermieter und beim Einwohnermeldeamt hier angemeldet. Eine Hochzeit ist nicht geplant.
    Mein Sohn ist 12 Jahre alt und lebt eine Woche bei mir und dann bei seinem Vater.
    Das Kindergeld wird meinem Exmann überwiesen und ich bekomme die Hälfte am Ende des Monats von ihm überwiesen. Das habe ich in dem ALG 2 Antrag aber extra formuliert.

    Ich erhalte keinen Unterhalt für mich , auch nicht für meinen Sohn - hier greift das Wechselmodell - wir teilen uns Kosten und Kindergeld
    Hierüber gibt es auch leider keine schiftliche Vereinbarung. Goodwill meines EXmannes

    Ich habe nur 60 € Fahrtkosten zur meinem Arbeitgeber abzusetzen.

    Ich bin wirklich dankbar, dass Ihr so unterstützend beiseite steht.

    Grüße aus Düsseldorf

    Vera

  • Da ihr schon so lang zusammen wohnt wird das Jobcenter davon ausgehen, dass du finanziell für ihn einstehst und euch als Bedarfsgemeinschaft werten.

    Ihr würdet allein durch die Kosten der Krankenversicherung - wenn sie höher als ca. 200 € sind - womöglich bedürftig werden, aus diesem Grund käme für euch die Regelung des § 26 SGB II in betracht, wonach das Jobcenter den ungedeckten Bedarf der Kosten der KV deckt.
    Vermutlich würde das Jobcenter euch auffordern die Kosten der Unterkunft zu senken, z.B. durch Umzug. Das halte ich allerdings für rechtswidrig, wenn es nur um die Kosten der KV geht.

    Wohngeld scheidet m.E. aus, da wegen der Berechnungsmethode des Wohngelds ein noch höheres Einkommen berücksichtigt werden würde.


    Drei Möglichkeiten:

    Leistungen vom Jobcenter
    er findet eine Arbeit - auch wenns nur 450 € sind (und zahlt die KV selbst)
    er zieht aus

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