Hallo zusammen.
Habe mich hier einmal angemeldet bzgl einer kurzen Frage, evtl ist ja jemand vom Fach oder hat ähnliches schon erlebt und weiß es besser:
Nebenkostenabrechnungen für mehrere Jahre unter Bezug ALG 2 sind strittig, statt sie einfach dem JC vorzulegen bzgl Übernahme Nachzahlung strebt die Mieterin Klärung mit dem Vermieter an, widerspricht, wartet ab, widerspricht nochmals, Jahr für Jahr stimmen die Abrechnungen nicht, es endet schließlich beim FA für Mietrecht udn wird abschließend geklärt.
Übrig bleiben Nachzahlung in arg kleinerer Höhe, jedoch Nachzahlungen, also ein Antrag auf Übernahme beim JC.
Betreffende Jahre als auch aktuell in Bezug ALG 2, ist klar.
Nun beruft sich der Sachbearbeiter auf das BGB, wonach der Vermieter binnen 1 Jahr nach Abrechnungsperiode abrechnen muss, 2014 in 2015, 2015 in 2016 etc z.B.
2015 könne also nicht mehr übernommen werden da 2016 nicht beantragt.
Zum Punkt:
Ein Lesitungsbezug und Anspruch begründet sich doch aus SBG 2, Fristen des Mietrechts aus BGB sind hier doch total uninteressant?
Kurzum, Widerspruch mit Aussicht auf Erfolg darf hier angenommen werden?
Danke und Gruß