Darf nicht erhaltenes Guthaben aus NK-Abrechnung angerechnet werden?

  • Hallo,
    ich arbeite 20 Stunden in der Woche und bekommen aufstockendes Hartz4. Nun habe ich meine NK-Abrechnung vom Vermieter bekommen. Ich hatte ein Guthaben von 419 €. Weil ich aber die Miete in den letzten Jahren um insgesamt 265 Euro gemindert hatte (berechtigt, vom Mieterschutzbund so berechnet und dem Vermieter mitgeteilt), hat er nun dieses Geld einfach von meinem Guthaben abgezogen und mir nur 153 € ausgezahlt. Das Jobcenter rechnet mir nun aber die vollen 419 € an und zieht mir für die Monate März und April gut 200 € ab, sodass ich im Endeffekt weniger Geld habe, als würde ich nicht arbeiten gehen. Das kann aber doch nicht sein! Darf das Jobcenter überhaupt Geld, dass man nicht erhalten hat, anrechnen? Ich hatte sie seinerzeit auch über die Mietminderung unterrichtet.
    Hoffe auf Antworten, die mir helfen können. Danke schon mal im Voraus!

  • Hallo,

    das Problem liegt ganz woanders, womit das JC durchaus Recht hat mit seiner Anrechnung: der Vermieter darf ein Guthaben aus den Betriebskosten nicht mit einer Mietminderung verrechnen.

    Gruß

  • Hallo,

    das Problem liegt ganz woanders, womit das JC durchaus Recht hat mit seiner Anrechnung: der Vermieter darf ein Guthaben aus den Betriebskosten nicht mit einer Mietminderung verrechnen.

    Gruß

    Ja Corinna, da hab ich auch schon drüber nachgedacht. Ich habe auch schon überlegt, den geminderten Betrag (265 €) von der März-Miete abzuziehen. Hab auch schon einen Termin beim Mieterschutzbund ausgemacht, hab den allerdings erst am 28.02. :-/

  • Ja Corinna, da hab ich auch schon drüber nachgedacht. Ich habe auch schon überlegt, den geminderten Betrag (265 €) von der März-Miete abzuziehen. Hab auch schon einen Termin beim Mieterschutzbund ausgemacht, hab den allerdings erst am 28.02. :-/


    Vorsicht, aber nur mit dem Rechtsanwalt vom Mieterbund. Es muss nachweisbar sein, warum du was abziehst und das es rechtmäßig ist. @Corinna hat recht!

  • Du musst dich aber auch nicht auf einen teuren Rechtsstreit mit deinem Vermieter einlassen, um das Geld zu erhalten.

    Gehe zum Jobcenter und weise nach, dass du weniger Geld überwiesen bekamst. Alternativ kann man die Forderung ggf. aufrechnen. Das soll der Mieterschutzbund aber klären.

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