Hallo an Alle,
schonmal danke für eure Antworten.
ich habe vor, mich vom Jobcenter noch Ende des Monats abzumelden. Dazu möchte ich wissen ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin, die EKS abzugeben? Also ich habe nicht genug Info im internet dazu gefunden. Wie ist denn das mit den Mitwirkungspflichten nach Ende des Leistungsbezuges. Hat jemand dazu Infos oder damit Erfahrung gemacht?
Mein BWZ läuft eigentlich noch bis Ende Juni. Den kann ich aber sicher verlassen, wenn ich nachweisen kann, das ich eine Arbeitsstelle gefunden habe, die meinen Bedarf decken kann?
wie ist das denn eigentlich mit den Belegen für die abschließende EKS? gibt es dazu Gesetze/ Regeln ab wann oder durch welchen Grund Belege eingereicht werden müssen?
Ich frage mich warum und ob das von Beratern zu Beratern unterschiedlich ist, oder sich das an der Dauer des Leistungsbezuges ausrichtet.
Besten Dank schon mal für eure Antworten! [Blockierte Grafik: https://www.hartziv.org/forum/wcf/images/smilies/confused.png][Blockierte Grafik: https://www.hartziv.org/forum/wcf/images/smilies/grin.png]
Vielen Dank schon mal im Vorraus!