Hallöchen,
ich wollte euch um Rat bitten. Person A hat einen Antrag auf ALG 2 gestellt und bei der Angabe zum Vermögen ein 40 Jahre altes Kfz nicht angegeben. Das Fahrzeug ist komplett in seine Einzelteile zerlegt und kann nicht als Fahrzeug genutzt werden. Zudem beläuft sich der Wert des Fahrzeugs eher im unteren 4-stelligen Bereich, also Momentan um die 1500€, komplette Autos dieses Typs gibt es bereits ab 2500€. Mit welchen Folgen kann der Antragsteller rechnen? Ist das Auto als Vermögen zu bewerten?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
P.