Gilt ein nicht nutzbares Kfz als Vermögen?

  • Hallöchen,

    ich wollte euch um Rat bitten. Person A hat einen Antrag auf ALG 2 gestellt und bei der Angabe zum Vermögen ein 40 Jahre altes Kfz nicht angegeben. Das Fahrzeug ist komplett in seine Einzelteile zerlegt und kann nicht als Fahrzeug genutzt werden. Zudem beläuft sich der Wert des Fahrzeugs eher im unteren 4-stelligen Bereich, also Momentan um die 1500€, komplette Autos dieses Typs gibt es bereits ab 2500€. Mit welchen Folgen kann der Antragsteller rechnen? Ist das Auto als Vermögen zu bewerten?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße
    P.

  • Hallo, vielen Dank für die Antwort.

    Wenn Person A kein sonstiges Vermögen besitzt, kann er sich dann auf § 60 SGB I berufen und sagen, dass das Fahrzeug eben diesen Wert hat und er davon ausgegangen ist, er müsse es demnach nicht angeben? Natürlich inklusive einer höflichen Entschuldigung dafür, dass er den Gesetzestext falsch interpretiert hat.

    Viele Grüße
    P.

  • Hallo,

    was sollte der § in diesem Zusammenhang bezwecken und wieso sollte er sich darauf berufen können? Er hat offenbar Vermögen nicht angegeben, also eben gegen den § verstoßen. Und was will er da entschuldigen? Einzelteile eines Autos (zumal eines Oldtimers) stellen nun mal ein verwertbares Vermögen dar.

    Gruß!

  • Hab ich gelesen, wurde aber bei Antragstellung nicht ausgehändigt oder darauf hingewiesen.
    Punkt 9.6

    Folgende Vermögensgegenstände werden nicht berücksichtigt:
    [*] ein angemessenes Kraftfahrzeug
    [*]
    [*]Hab gelesen, dass ein Auto bis 7500€ als angemessen gilt. Demnach wäre es ja kein Vermögen.

  • Und nur weil es ein Oldtimer ist, heißt das nicht gleich, dass er Millionen wert ist. Die Fahrzeuge werden weit unter 7500€ gehandelt und das ist Fakt. Sonstige Vermögenswerte existieren NICHT. Wieso also sollte das Fahrzeug verwertet werden müssen?

  • Person A hat einen Antrag auf ALG 2 gestellt und bei der Angabe zum Vermögen ein 40 Jahre altes Kfz nicht angegeben. Das Fahrzeug ist komplett in seine Einzelteile zerlegt und kann nicht als Fahrzeug genutzt werden. Zudem beläuft sich der Wert des Fahrzeugs eher im unteren 4-stelligen Bereich, also Momentan um die 1500€, komplette Autos dieses Typs gibt es bereits ab 2500€.


    Bemerkung am Rande, dient auch der allgemeinen Information!
    War bei Antragstellung als Vermögen anzugeben! Steht auch explizit
    im Antrag und wird danach gefragt. Zur Information Anlage Vermögen
    und Ausfüllhinweise. Bitte mal ansehen bei Gelegenheit!

    Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten

  • Hallo,

    entweder Du willst oder Du kannst das ganze nicht verstehen.

    Es geht nicht darum, ob man einen Käufer findet oder nicht - es geht um die Frage nach nicht angegebenem Vermögen. Und dort ist die Frage unter anderem, ob es sich um verwertbares Vermögen handelt oder nicht. Und solche Teile sind nun mal dem Grunde nach verwertbar.

    Womit ich aus dem Thema hier raus bin.

    Gruß!

  • :) Ich denke, wir können dieses Thema beenden, weil alle Fragen
    ausführlich beantwortet wurden und auch umfangreiche Informationen
    zur Sache. Falls noch etwas unklar ist, empfehle ich das Lesen der
    eingestellten Informationen.

  • Hier wäre anzumerken, dass es dem Themenersteller nichts hilft, wenn
    die Antworten nicht rechtskonform sind. Spätestens vor dem Sozialgericht
    würde der TE scheitern und würde sich dann herzlich bei uns dafür
    bedanken, weil wir falsche Auskünfte gegeben haben.

    Ich schließe das Thema!

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