Hallo, ich bin neu und habe im Netz nicht definitives finden können zu meinem Thema.
Ich bin mit meinem Partner seit über 10 Jahren zusammen. Er ist mittlerweile Altersrentner. Ich bekomme seit kurzem Alg 2. Wir sind nie zusammengezogen, weil das für uns das gelungenere Prinzip des Zusammenlebens ist. Er wohnt unten in einer Zweiraumwohnung 50m² und ich über ihm in einer gleichen Wohnung. Nun wollen wir heiraten, weil er mich fürs Alter absichern will und natürlich in erster Linie weil wir uns lieben. Seine Rente beträgt ca 1100€. Alle Kosten, Konten sind getrennt und das soll auch so bleiben. Was bedeutet das für uns nach der Heirat?
Heirat geplant, getrennte Wohnungen
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marie cu -
21. Februar 2018 um 12:39 -
Erledigt
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im Forum! Bei Heirat bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Die Rente
wird auf den Bedarf angerechnet und es werden mit Sicherheit auf Dauer keine
Kosten der Unterkunft für zwei Wohnungen finanziert. -
Danke für die Antwort. Aber wie wird die Rente angerechnet, nach Zivilrecht (Selbstbehalt) oder nach Berechnung Alg2? Es werden jetzt keine 2 Wohnungen finanziert, sonder nur meine und daran würde sich auch nichts ändern. Ich war der Annahme, dass sich nur mein Regelsatz ändert und mein Mann sicher mit dem Betrag, der über seinem Selbstbehalt liegt mich unterstützen muss.?
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Hallo,
die Rente wird in voller Höhe minus 30 € Freibetrag angerechnet.
Gruß!
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Kann ich das irgendwo nachlesen. Habt ihr einen Paragraphen für mich.
Dann ist es ja besser, alles so zu lassen, wie es ist. Denn das würde ja bedeuten, wir müssten zwangsläufig zusammenziehen. -
Dann ist es ja besser, alles so zu lassen, wie es ist. Denn das würde ja bedeuten, wir müssten zwangsläufig zusammenziehen.
Richtig, ihr müsstet zusammenziehen, denn die Rente wird komplett auf deinen
Bedarf angerechnet. Richtig, lasst es besser, denn es bringt nur Probleme.
So, wie du dir das vorstellst, ist es nicht machbar. Die Berechnung erfolgt nach
Sozialgesetzbuch Zweites Buch II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
§ 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
§ 11b AbsetzbeträgeEine gute Lektüre für dich, bei Gelegenheit vielleicht lesen. Das greift bei einer
Hochzeit. -
Danke, dann lieber ohne Trauschein glücklich und keine Probleme
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