Ich bin 51 und Harz 4 Aufstocker. Darf meine Mutter die Beiträge meiner Privaten Rentenversicherung übernehmen oder wird das als Einkommen berrechnet??
Private Rentenversicherung
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Jochen -
22. Februar 2018 um 19:24 -
Geschlossen -
Erledigt
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im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Hallo,
das könnte als Unterhalt angesehen werden.
Gruß!
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Warum zahlt das Jobcenter die Kosten der PKV nicht?
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seit wann bezahlen die Beiträge zur Rentenversicherung?
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@Casa meint die Freibeträge bei der Einkommen Anrechnung. Voraussetzung,
dass die Versicherung über dich läuft.Abzugsbeträge vor Anrechnung des Einkommens auf Hartz IV
Bei abzugsfähigen Beträgen nach § 11b SGB II handelt es sich zum Beispiel um:
- die zu zahlenden Steuern (Lohn-/Einkommen. Gewerbe-, Kirchensteuern etc.)
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Rentenversicherung etc.) und zwar in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe bzw. in Höhe der Pflichtbeiträge
- gesetzlich vorgeschriebene und angemessene private Versicherungen (z.B. freiwillige/ private Krankenversicherung und Pflegeversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsabsicherungen, Lebensversicherungen für Selbständige/ Freiberufler etc.) werden in angemessener Höhe berücksichtigt
- nach dem Einkommensteuergesetz geförderten Beiträge zur Altersvorsorge (Stichwort Riester-Rente, Rürup-Rente)
Darf meine Mutter die Beiträge meiner Privaten Rentenversicherung übernehmen
Unverständlich, warum deine Mutter das zahlt.
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es geht um eine private Altersvorsorge, also eine nicht geförderte wie Riester oder Rürop. Steht aber in der Fragestellung. Das Amt übernimmt die natürlich nicht. Und ich habe das Geld nicht. Deshalb möchte meine Mutter die zahlen......was ist daran unverständlich????
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Hallo,
das könnte als Unterhalt angesehen werden.
Gruß!
Dann siehe hier, @Corinna schrieb es. -
obwohl die Versicherung mit Verwertungsausschluss abgeschlossen wurde, das heisst sie ist wie Rürup erst ab Rentenbeginn fällig ?
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Hallo,
was ist daran unverständlich????
ziemlich viel. Es ist bisher nicht ersichtlich, warum Deine Mutter für Dich die RV bezahlen sollte. Im übrigen ist es auch nicht sinnvoll, bei einer Hilfsanfrage mit einer Antwort wie oben zitiert zu reagieren - die rückfrage von Grace ist durchaus berechtigt.
obwohl die Versicherung mit Verwertungsausschluss abgeschlossen wurde, das heisst sie ist wie Rürup erst ab Rentenbeginn fällig ?
Der Verwertungsausschluß ändert nichts an dem Fakt, daß nicht Du, sondern Deine Mutter einzahlt. Damit hast Du einen Vermögensvorteil, der durchaus als Unterhalt gewertet werden kann.
Gruß!
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Ähm, wieso ist es so wichtig warum meine Mutter das zahlt? Sie möchte mir einfach fürs Alter helfen. Und es ging doch bei meiner Frage nicht um das wieso oder warum sie das bezahlt, sondern nur ob das als Einkommen gerechnet wird.
Und warum darf man hier keine Gegenfrage stellen?
Ich bin etwas verwirrt. -
Ähm, wieso ist es so wichtig warum meine Mutter das zahlt? Sie möchte mir einfach fürs Alter helfen. Und es ging doch bei meiner Frage nicht um das wieso oder warum sie das bezahlt, sondern nur ob das als Einkommen gerechnet wird.
Und warum darf man hier keine Gegenfrage stellen?
Ich bin etwas verwirrt.
@Jochen, solange keine Leistungen nach ALG II bezogen werden,
ist das auch nicht wichtig, was innerhalb einer Familie geschieht.
Werden aber Leistungen bezogen, greift das Gesetz. Nochmal,
siehe @CorinnaHallo, ...............
Der Verwertungsausschluß ändert nichts an
dem Fakt, daß nicht Du, sondern Deine Mutter einzahlt.
Damit hast Du einen Vermögensvorteil, der durchaus als
Unterhalt gewertet werden kann.Gruß!
Punkt, ist so! -
Der Missbrauch von Dislike auf rechtlich korrekte Beiträge hat Konsequenzen. @Jochen, du hättest besser unsere Forenregel
gelesen. Thema geschlossen! -
Hallo,
Und warum darf man hier keine Gegenfrage stellen?
selbstverständlich kannst Du Gegenfragen stellen. Keiner hat was dagegen. Allerdings dann nicht mit solchen Aussagen wie
was ist daran unverständlich
mit vier Fragezeichen.
Meine Antwort war eigentlich ziemlich klar: die Zahlungen Deiner Mutter in Deine private RV ist Unterhalt. Du bist der Meinung, daß diese Antwort negativ gewertet werden muß - ohne jeglichen Grund. Ich habe Dir sachlich geantwortet - Du hättest sachlich antworten können. Stattdessen kommt ein Daumen nach unten - Deine Sache.
Gruß!
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