Eingliederungsvereinbarung

  • Hallo Leute könntet ihr mir mit der EGV helfen.

    viele offene Fragen stehen im Raum. Ich habe diese hochgeladen und entsprechende Infos rein geschrieben.

    1. die Sachbearbeiterin hat gesagt, xxxxxxxxxxxx
    wenn ich die EGV nicht unterschreibe erlässt sie einen VA.

    2. wieso wird die EGV vom 25.11.2016 fortgeschrieben? Ich hatte vom 01.17 - 8.17 einen Job.
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    1. Zufluss bei Arbeitaufnahme nicht beachtet.
    2. Einstiegsgeld wurde verschwiegen.
    3. Aufstockung nicht bezahlt.
    4. Bewerbungskosten nicht bezahlt.

    3. ich soll unterschreiben ich frage mich warum. Wenn es darum geht, bekomme ich eh nichts. Der JC xxxxxxxxxxxxxx findet immer einen Grund alles zu umgehen um nicht zu zahlen. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    4. Kann ich vom JC verlangen diese Passagen, die ich markiert habe, alle zu ändern?

    5. Bewerbungskosten möchte ich gerne genau beziffert haben.
    Wenn ich jedoch die 5 BWs nehme mal 5,-- sind dies 25,-- €. Wenn ich jedoch den Jahresbetrag lt. Gesetz von 260,-- € nehme und durch 12,-- teile, komme ich auf einen Betrag von 21,6 € im Monat. Und dann verlangt der JC von mir noch die

    - Eingangsbestätigung der Bewerbung
    - Kopie Bewerbungsschreiben und
    - Antwortschreiben vom AG.

    Das muss ich mir alles ausdrucken und dafür zahle ich pro Druck mind. 0,20 €.
    Also komme ich über 260,-- mit den o.g. 5 Bewerbungen und den Kopien. Ebenfalls kommen für mich noch Kosten dazu fürs Internet-Café.

    6. xxxxxxxxxxxxxx möchte ich gerne weg haben, da hier immer nur kurzeitige Verhältnisse zustande kommen. Hierfür habe ich auch genug Beweise. Mein Lebenslauf ist voll davon.

    7. Eingliederungsleistungen für den AG ebenfalls weg. Dafür möchte ich das Einstiegsgeld.

    8 . Sanktionen
    Wenn sie mir hier welche anhängen wollen, warum auch immer, möchte ich gerne auch beziffert bekommen, welche Strafen für den JC gelten, wenn er dagegen verstößt. Er verlangt von mir 5 BWs, dann muss er mir auch 5 BWs zuschicken. Oder?

    9. Ebenfalls die Helferin muss weg. Ich habe mehrere Qualifikationen und eine abgeschlossene Ausbildung. Warum ich keinen Job bekomme, kann ich euch genau sagen, weil ich viele xxxxxxxxx in meinem Lebenslauf habe und immer kurzzeitige Arbeitsverhältnisse.

    Wäre Dankbar für alle weiteren Infos von euch. Auch das was euch noch zusätzlich auffällt und evtl. sich zum Nachteil wirken könnte.

    Gruss
    Blackbox

    Bitte sachlich bleiben! Probleme können nur sachlich gelöst
    werden. Jobcenter bitte nicht mit Ort nennen. Datenschutz
    und muss entfernt werden.

    Grace

  • Dann zu dem Inhalt und ich hoffe, es bleibt hier sachlich nach anfänglichen
    Problemen.

    1. die Sachbearbeiterin hat gesagt, xxxxxxxxxxxx
    wenn ich die EGV nicht unterschreibe erlässt sie einen VA.


    Ihr gutes Recht, wenn du die Eingliederungsvereinbarung nicht
    unterschreibst.

    EGV als Verwaltungsakt
    Naturgemäß geben sich Jobcenter nicht damit zufrieden, wenn die – freiwillige – Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben wird. Verweigert der Leistungsempfänger die Unterschrift auf der EGV ohne wichtige Gründe, wird das Jobcenter einen entsprechenden Verwaltungsakt (Bescheid) erlassen. Anders als die Eingliederungsvereinbarung selbst, die von beiden Vertragsparteien als Zielvereinbarung mitgestaltet werden kann, erfolgt ein Verwaltungsakt einseitig durch das Jobcenter und ist zunächst bindend für den Hartz IV Bezieher.

    - Eingangsbestätigung der Bewerbung
    - Kopie Bewerbungsschreiben und
    - Antwortschreiben vom AG.


    8 . Sanktionen
    Wenn sie mir hier welche anhängen wollen, warum auch immer, möchte ich gerne auch beziffert bekommen, welche Strafen für den JC gelten, wenn er dagegen verstößt. Er verlangt von mir 5 BWs, dann muss er mir auch 5 BWs zuschicken. Oder?


    Sanktionen findest du hier:

    Unterabschnitt 5
    Sanktionen (§§ 31 - 32)
    § 31 Pflichtverletzungen
    § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
    § 31b Beginn und Dauer der Minderung
    § 32 Meldeversäumnisse


    Empfehle gründliches Lesen, erspart viel Ärger.

    Du bist auch verpflichtet im Jobbörsen selber nach Stellen zu suchen.
    5 Bewerbungen sind wenig, dass kann man erledigen.

    Das Ganze untermalen wir durch Folgendes, scheint auch nicht bekannt zu sein. Aber Informationsdefiziten helfen wir gerne ab. :)

    (1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. 2Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. 3Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

    (2) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
    lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu
    nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu
    bestreiten. 2Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des
    Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
    lebenden Personen einsetzen.


    Weiter, zum nächsten Punkt.


    6. xxxxxxxxxxxxxx möchte ich gerne weg haben, da hier immer nur kurzeitige Verhältnisse zustande kommen. Hierfür habe ich auch genug Beweise. Mein Lebenslauf ist voll davon.

    7. Eingliederungsleistungen für den AG ebenfalls weg. Dafür möchte ich das Einstiegsgeld.

    Das Jobcenter kann dich auch verpflichten Stellen bei Zeitarbeitsfirmen
    anzunehmen. Da kannst du dich nicht weigern, ohne das du eine
    Sanktion riskierst.

    Das Jobcenter möchte dich über § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 88 SGB III über einen Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber in den 1. Arbeitsmarkt bringen. Deine Minderleistung soll damit für den AG ausgeglichen werden.

    Die Bewerbungsaktivitäten sollen nach § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III. Auch hier ein enormes Informationsdefizit bei dir.

    Zum guten Schluss die Zumutbarkeit, auch hier scheint es Defizite
    zu geben.

    (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

    1.sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,
    2.sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist,
    3.der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
    4.die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,
    5.sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.


    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.


    Das war eine Zuweisung zu einer Maßnahme, sollte sie per EGV/VA
    kommen, ist an ihr teilzunehmen.

    Abschließend eine Anmerkung von mir zu deiner Situation. Du hast eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann für Bürokommunikation mit mehrjähriger Erfahrung und SAP Kenntnisse. Mache dir selber Gedanken,
    wie du deine Situation verbessern kannst, um im 1. Arbeitsmarkt Fuß
    zu fassen und ALG II hinter dir zu lassen. Warte nicht darauf, dass es
    Andere für dich tun. Vielleicht eine erneute Weiterbildung/Schulung,
    die dich dazu befähigt. Nimm dein Leben in Hand und mache etwas
    daraus.

    Dann fällt das flach, dass du dich über bestehende Gesetze aufregen
    musst. :) Denn die Gesetze kannst du nicht ändern, aber deine Lebensumstände. Das war OT von mir aus der Abteilung Lebenshilfe, gratis.

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